Darf man wärend der kurzarbeit leute einstellen?

6 Antworten

Kommt drauf an.

Für den Bereich in dem Kurzarbeit angemeldet ist - nein, dann hätte Dein Chef die Pflicht Dich aus der Kurzarbeit zurückzuholen damit Du wieder voll beschäftigt bist.

Gibt es mehrere Bereiche in der Firma und in einem Bereich/Aufgabe in dem Du nicht arbeiten kannst -ja, wenn er innerbetriblich den Personalbedarf nicht decken kann.

Hat Deine Firma Werkverträge mit anderen Firmen über bestimmte Arbeitsschritte/Aufgaben, dann können auch die zur Arbeit kommen wenn Du Kurzarbeit hast und nach Hause gehst.

Die Frage hatte sich bei uns gestellt als wir Kurzarbeit hatten und wurde so vom Betriebsrat beantwortet.

Welfensammler  07.04.2010, 08:59

Die einzig richtige Antwort bisher !

Maconius  07.04.2010, 09:01
@Welfensammler

War selber Betriebsrat in einer Zeit mit genau der Fragestellung. Wir Maurer gingen nach Hause und die Eisenbieger haben Eisen verlegt was wir genauso hätten machen können - Werkvertrag...

Dass eine Firma Kurzarbeit hat schließt die Neueinstellung von Arbeitnehmern nicht aus.

Für die Neueinstellung von Mitarbeitern muss ein zwingender Grund vorliegen.

Ein zwingender Grund wäre beispielsweise wenn die Facharbeiter in der Produktion kurz arbeiten und ein Ingenieur für die Entwicklung eingestellt wird, da die Facharbeiter den Job in der Entwicklung aufgrund ihrer Ausbildung nicht übernehmen können.

Will der Arbeitgeber hingegen einen zusätzlichen Facharbeiter einstellen, dann liegt kein zwingender Grund vor.

Eine Ausnahmeregelung gilt für die Übernahme von eigenen und fremden Auszubildenden, diese können auch in der Kurzarbeit übernommen werden.

Hier noch der entsprechende Link.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_171352/Dienststellen/RD-NSB/Bremen/AA/A01-Allgemein-Info/Presse/2009/PI-024-2009-Ausgelernt-im-KUG-Betrieb-und-was-dann.html

Peter Kleinsorge

Nein das darf man nicht. Sollte ein erhöhter Personalbedarf sein muss die Kurzarbeit eingestellt werden. Erst wenn kein Mitarbeiter mehr in der Kurzarbeit ist darf der Unternehmer zusätzliche Mitarbeiter beschäftigen. Kurzarbeit wird durch Sozialgelder gezahlt. Der Steuerzahler finanziert die Kurzarbeiter und der Unternehmer stellt neue Kurzarbeiter ein. Das gibt es doch nicht.

BlackWaldkatze  07.04.2010, 08:54

Ja klingt logisch, aber wenn z.B. in der Produktion nix zutun ist und die Leute in KA geschickt werden für ne gewisse Zeit und auf Abruf bereit stehen, jedoch im Vertrieb z.B. oder Konstruktion, Leute fehlen, dann darf der AG doch Leute einstellen in diesem Bereich? Das hat doch mit den Leuten in der Werkstatt nix zutun?!

pilot350  07.04.2010, 13:27
@BlackWaldkatze

richtig, ich bin bei der Fragestellung davon ausgegangen, dass es sich um Mitarbeiter im gleichen Bereich handelt. Es gibt Unterschiede zwischen Einkauf, Produktion, Vertrieb, Verwaltung usw.

Ja sicher , warum denn nicht???

Natürlich, erst recht wenn es dazu beitragen soll den Betrieb doch noch zu retten..

pilot350  07.04.2010, 08:53

falsch, ein Betrieb wird nicht durch noch mehr Kurzarbeiter gerettet.