GEZ / Rundfunktbeitrag-Befreiung bei Kurzarbeit?
Hallo,
bei uns in der Firma steht ab März Kurzarbeit an.
Kann ich mich für die Zeit der Kurzarbeit vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Zählt das KUG evtl. zu 401: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt...?
2 Antworten
wenn du nachweislich zu wenig geld verdienst, dann kannst du unter eingabe deiner lohnnachweise und kontoauszüge einen antrag auf härtefall stellen.
sollte dein einkommen grenzwertig sein, dann wirst du unter umständen befreit. das ist eine individuelle entscheidung, die du einfach abwarten musst. solltest du dagen ergänzend alg2 beziehen oder andere soziale leistungen, dann kannst du auch befreit werden.
grd 440 für härtefall
bei alg2 wäre es 403
zugrundegelegt wird das einkommen auf alg2-niveau. bist du darüber musst du kosten senken. wenn du in den bezug von alg2 kommst, dann kannst du damit eine beitragsbefreiung zugrundelegen.
alg2hes bekommen 404 euro regelsatz plus angemesssene miete. 600 euro für das auto sind wohl dann ehr unwirtschaftlich und letztendlich dein problem.
Die 600€ waren auf alle Kosten im Monat bezogen. Also Miete+Strom+Internet/Telefon+Auto+Essen...
und dann sind 600€ doch schon recht wenig, wenn alleine die Miete schon 3/4 aller Kosten sind.
Klar. auf das Auto kann man verzichten, aber auch wenn ich es nicht benutze oder nur sehr selten, sind trotzdem monatlich Versicherung fällig.
Aber Bus und Bahn sind auch nicht viel günstiger.
achsoooo. nu hat ses verstanden^^ stelle den antrag und schau was dabei raus kommt. das muss wie gesagt einzeln geprüft werden. sieh was passiert dabei und viel glück.
Nein. Im verlinkten Dokument findest Du die Bedingungen um einen Ermässigung oder einen Erlass zu bekommen.
also 450€ kostet alleine schon die Miete...
ich bräuchte zum leben dann schon mindestens 600€ wegen Auto und Essen