Muss ich Überstunden abbauen bei Kurzarbeit?

6 Antworten

Da habt Ihr ja einen tollen Chef, wenn dieser das KuG auf 100 % aufstockt.

Allerdings sollten sich AN die dieses Kurzarbeitergeld bekommen darauf einstellen, dass beim Steuerausgleich Nachzahlungen zu leisten sind.

Wird das KuG auf über 80% aufgestockt, sind Sozialabgaben fällig, außerdem muss für KuG die Steuer nachgezahlt werden.

Dass für den Bezug von KuG Zeitkonten abgebaut werden sollen, ist verständlich und erklärbar. KuG wird bezahlt, wenn der AG nachweisen kann, dass Kurzarbeit unvermeidbar ist. Solange ein AN noch z.B. 100 Std. auf dem Zeitkonto hat, ist Kurzarbeit vermeidbar, da Freizeitausgleich genommen werden kann.

Es gibt bestimmte Zeitkonten, die muss ein AN nicht abbauen. Das kannst Du aber selbst nachlesen:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013530.pdf

Vielleicht gibt es ja auch eine Betriebsvereinbarung, die den Abbau von Zeitkonten regelt. Wenn ein BR vorhanden ist, gibt es ja auch eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Aktuell gibt es Änderungen bezüg. Kurzarbeit, lies z.B. hier:

https://www.arbeitsrechte.de/corona-krise-zugang-zu-kurzarbeitergeld-wird-vereinfacht/

Karena1008 
Fragesteller
 17.04.2020, 08:46

Danke. Aber verstehe ich das richtig bei Steuerausgleich können Nachzahlungen anfallen? Setzt aber voraus, dass eine Einkommenssteuererklärung abgegeben wird, dass machen meines Wissens die wenigsten. Von der Logik versteh ich das ja mit dem Überstundenabbau bei Kurzarbeit. Aber warum sollen nur einzelne "bestraft" werden. Wäre ja was anderes wenn er nicht aufstocken würde.

Hexle2  17.04.2020, 09:56
@Karena1008

Einkommenssteuererklärung muss man machen. Wenn man dazu nicht verpflichtet ist, macht man eine Lohnsteuererklärung oder eben nicht, die ist "freiwillig".

Allerdings möchte das Finanzamt schon gerne eine Steuererklärung, wenn z.B. Kurzarbeitergeld gezahlt wird und schreibt die Personen dann auch an, wenn diese nicht schon zur Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Das Finanzamt kann da auch mal ein oder zwei Jahre später kommen und man muss das noch rückwirkend machen.

Von der Logik versteh ich das ja mit dem Überstundenabbau bei Kurzarbeit. Aber warum sollen nur einzelne "bestraft" werden.

Wenn Dein AG Kurzarbeit anmeldet und die MA Kurzarbeitergeld bekommen sollen geht das nur, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Dein AG muss belegen können, dass der Anspruch besteht und solange der Arbeitsausfall durch den Abbau von Überstunden vermieden werden kann (im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen mit den genannten Ausnahmen), gibt es auch kein Kurzarbeitergeld.

So wie Dir geht es vielen anderen AN. Auch bei uns im Betrieb müssen Überstunden abgebaut werden obwohl manche Abteilungen noch zu 100 % ausgelastet sind.

Gibt es bei Euch im Betrieb eigentlich einen Betriebsrat? Falls ja, müsste der Überstundenabbau auch in einer Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit vermerkt sein.

Auch wir haben MA die von der Kurzarbeit sehr wahrscheinlich nicht betroffen sind und die ihr Zeitkonto gerne "behalten" hätten und andere AN, die mit ihrem Zeitkonto schon im Minus waren und gleich KuG erhalten (unser AG zahlt auch auf).

Überstunden müssen nur zu 10% der gesamten Jahresstunden abgebaut werden, heißt, jemand mit 40h Woche und 1800h im Jahr darf 180 auf dem Konto lassen und trotzdem Kurzarbeitergeld bekommen.

Was nicht stehen bleiben darf, sind Gleitzeitkonten, das ist aber etwas anders als ein Überstundenkonto.

Und die Leute bekommen erst KUG, wenn die Stunden weg sind. Heißt der eine eher, der ander später - je nachdem, wann das Konto abgebaut ist.

Oponn  17.04.2020, 08:08
Überstunden müssen nur zu 10% der gesamten Jahresstunden abgebaut werden, heißt, jemand mit 40h Woche und 1800h im Jahr darf 180 auf dem Konto lassen und trotzdem Kurzarbeitergeld bekommen.

Wo finde ich denn die rechtliche Grundlage dafür. Die Arbeitsagentur behauptet etwas anderes. Was macht man denn mit Stunden auf einem Überstundenkonto und was unterscheidet diese von einem Gleitzeitkonto?

floppydisk  17.04.2020, 08:19
@Oponn

Das eine ist Mehrzeit, das andere Überstunden. Mehrzeit ist ausgleichende Arbeitszeit zb von +-50h, in dessen Rahmen man sich bei mehr oder weniger Arbeitsanfall bewegt. Überstundenkonten sind Wertkonten, Gleitzeitkonten nicht. Sprengt man zb den Rahmen von Gleitzeitkonten, verfallen diese üblicherweise. Überstunden würden ausgezahlt werden.

Die Sonderregelungen zwecks Kug stehen aber überall, zb bei der Arbeitsagentur:

"Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld zum 1. März 2020:

Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden will vollständig oder teilweise verzichtet."

Oponn  17.04.2020, 08:29
@floppydisk
Das eine ist Mehrzeit, das andere Überstunden. Mehrzeit ist ausgleichende Arbeitszeit zb von +-50h, in dessen Rahmen man sich bei mehr oder weniger Arbeitsanfall bewegt. Überstundenkonten sind Wertkonten, Gleitzeitkonten nicht. Sprengt man zb den Rahmen von Gleitzeitkonten, verfallen diese üblicherweise. Überstunden würden ausgezahlt werden.

Auch für diese wilden Behauptungen hätte ich gerne eine Rechtsgrundlage. Lieferst du jetzt noch die für deine 10%-Behauptung?

Die Sonderregelungen zwecks Kug stehen aber überall, zb bei der Arbeitsagentur:
"Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld zum 1. März 2020:
Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden will vollständig oder teilweise verzichtet."

Was hat das mit der Frage oder meinem Kommentar zu tun?

ja, so ist die regel bei kurzarbeit. erstmal alter urlaub und überstunden abbauen.

floppydisk  17.04.2020, 08:06

Aktuell ist aber nicht die Regel. 10% Stunden sowie Urlaub bleiben stehen.

Erst müssen alle Überstunden weg, bevor man Kurzarbeitergeld erhält, diese werden in der Regel abgefeiert. Das selbe gilt für alte Urlaubstage. Es dürfen auch während der Kurzarbeit keine Überstunden gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
floppydisk  17.04.2020, 08:07

Das gilt aber nicht für das aktuell durch Corona implizierte Kug.

Zwart  17.04.2020, 08:12
@floppydisk

Mag sein, ich kenne die ursprüngliche Regelung, da unser Betrieb in 2919 wegen mangelnder Auftragslage Kurzarbeit angemeldet hatte. Was sich jetzt genau geändert hat, ist die große Frage. Diese Regelungen zum Thema Kurzarbeit werden immer noch diskutiert und auf Corona angepasst, man ist da noch nicht so ganz fertig. Es bleibt also spannend...

ähm, der Chef stockt auf... das heißt er zahlt freiwillig und ohne jede rechtspflicht die Differenz. Er hat nen orden verdient und kann selbstverständlich auch die Bedinungen für diese freiwillige leistung bestimmen. Unglaublich.

Karena1008 
Fragesteller
 17.04.2020, 08:29

Ja, für die Aufstockung werden wir ewig dankbar sein müssen. Aber es kann doch nicht sein, dass ich meine Überstunden streichen bzw verrechnen muss, die also einfach weg sind, das Netto bleibt und andere Mitarbeiter "keinen" Verlust haben, weil Netto bleibt ja gleich. Da fehlt mir grad echt die Einsicht. Chef hat Kurzarbeit mal eben einfach so beantragt, es gab keine Info oder Ansage, erst nach Beantragung wurden wir über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.

Hexe121967  17.04.2020, 08:43
@Karena1008

du machst doch keinen verlust, du baust deine stunden doch ab. so ist es zumindest bei uns. kurzarbeit sind 5h statt 7h pro tag. und diejenigen, die überstunden haben, arbeiten eben statt 5h nur 4 oder 3h pro tag bis die überstunden abgebaut sind - oder nehmen ganze tage frei damit das schneller geht mit dem abbau.

geheim007b  17.04.2020, 08:45
@Karena1008

vieleicht will er auch einfach nicht dass irgendwer in finanzielle not kommt. Sorry, das ist gier. Er hätte auch die überstunden verrechnen können ohne etwas drauf zu zahlen. Und ein Chef der freiwillig die Differenz drauf zahlt wird ganz sicher nicht "mal eben" kurzarbeit beantragt haben. Seit froh dass ihr was kriegt und schaut nicht ob die anderen vieleicht noch etwas mehr bekommen. Alles ist freiwillig, denkt daran dass ihr bei 99% der anderen Chefs keinen cent extra bekommen hättet.

Karena1008 
Fragesteller
 17.04.2020, 08:53
@geheim007b

Das ist Gier arbeitgeberseitig. Wir sind eine Arztpraxis die immer genug bzw zu viel zu tun hat. Als das mit dem Kurzarbeitergeld aufkam hat er den Antrag abends eben mal schnell ausgefüllt und weggeschickt. Wir mussten dann in Teams arbeiten und sind Amok gelaufen weil je meisten Patienten trotzdem kamen mit bei uns mehr als um die Hälfte reduziertem Personal und nur einem Arzt und oh Wunder- ab nächste Woche läuft alles wieder normal mit 4 Ärzten und normaler Besetzung. Ich glaube, man wollte nur auf den Kurzarbeiterzug aufspringen aus finanziellen Gründen.

Karena1008 
Fragesteller
 17.04.2020, 08:55
@Hexe121967

Tja. Bei uns war es so, dass wir jeweils 1 Tag in der Woche oder 2 halbe gearbeitet haben jeweils einem Arzt zugeordnet, da kann man nicht noch in den Zeiten Überstunden abbauen und wenn es nur eine Stunde gewesen wäre

geheim007b  17.04.2020, 11:18
@Karena1008

kapier ich nicht. Welchen Vorteil sollte er haben wenn er die differenz freiwillig draufzahlt, dafür aber weniger Arbeiteseinsatz hat.

Karena1008 
Fragesteller
 17.04.2020, 12:21
@geheim007b

Na da kommt doch ein Teilgeld vom Arbeitsamt oder hab ich das falsch?

Karena1008 
Fragesteller
 17.04.2020, 12:22
@Karena1008

Natürlich weniger Arbeiseinsatz- aber das hat er ja eigenmächtig entschieden.

geheim007b  17.04.2020, 21:43
@Karena1008

Fallen 50% arbeit/lohn weg übernimmt das Arbeitsamt von diesen 50% einen anteil von 60%.

Sprich lohn wären 2000€ regulär, es gibt aber nur noch 1000€... Arbeitsamt zahlt 600€ kurzarbeitgeld aus, der lohn beträgt 1600€. Der Arbeitgeber zahlt den halben Lohn, hat aber auch nur noch die halbe Arbeitskraft. Zahlt der Arbeitgeber jetzt noch 400€ oben drauf hat er zwar die halbe Arbeitskraft, zahlt dafür aber in stundenlohn gerechnet deutlich drauf. Ihr habt also eine kräftige Lohnerhöhung für die Zeit das euren Stundenlohn angeht.