Kurzarbeit, Ausbeutung, Betrug?
Ich wurde komplett von meinem Arbeitgeber ausgebeutet. Ich wurde vom 1.4 bis zum 30.6 zur Kurzarbeit wegen Corona angemeldet, obwohl ich noch lange nicht meine Urlaubstage nutzen durfte, auch noch sehr viele Überstunden hatte. Jetzt habe ich zum 31.7 gekündigt und habe kaum noch Urlaub wegen der Zustimmung zur Kurzarbeit. Die Kurzarbeit selber hatte auch gar kein System, ich musste immer nach seiner Laune erscheinen, ohne feste Arbeitszeiten. Die Krise hat er eindeutig für sich genutzt.
Ich habe das Zeitenbuch von diesem Jahr komplett abfotografiert, das vom letzten Jahr 2019 hat der Betrieb eingesammelt. Ich habe schiss vor Gericht zu gehen, weil ich offensichtlich mit meiner Zustimmung zur Kurzarbeit Beihilfe zu dem Betrug geleistet habe, weil ich aufgrund der Krise meine derzeitige Arbeitsstelle nicht verlieren wollte. Was soll ich tun? Beim Arbeitsamt verpetzen? Zu einem Anwalt? Ich hätte auch einen beruflichen Versicherungsschutz.
Wie kann ich Druck machen, dass ich doch noch Urlaub bekomme? Ich glaube ich bekomme nicht mal irgendwas für die vielen Überstunden.
4 Antworten
Leider fehlen in deiner Beschreibung einige Angaben. Durch Kündigung nach dem 30.06. solltest Du eigentlich auch den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr haben
Gehe damit zur Erstberatung beim Anwalt. Du sagst ja, du hättest Versicherungsschutz.
Sollte es hier tatsächlich auch zum Sozialbetrug in der Kurzarbeit gekommen sein, wäre als erstes Dein Arbeitgeber dran, nicht Du. Schon gar nicht, wenn du nicht mehr Geld bekommen hast.
Wenn du einen Beruflichen Versicherungsschutz hast, dann würde Ich einen Anwalt nehmen, der dir zumindestens bei der Forderung zur Auszahlung des Urlaubs und der Überstunden behilflich ist. Wenn du über eine Gewerkschaft Versichert bist, ist das ganze ein Kinderspiel.
Nun normal werden erst die Urlaubstage abgefeiert, die über den gesetzlichen Urlaubsanspruch stehen. Ansonsten klappt das mit der Kurzarbeit auch nicht.
Der restliche Urlaub ist für den Arbeitgeber ja das Gleiche wie bezahlte Arbeitszeit. Sprich wenn er z.B. 50% Kurzarbeit anpeilt, dann kannst du von sagen wir 20 Arbeitstagen, nicht 5 in Kurzarbeit, 5 in den Urlaub und 10 Tage arbeiten. Dann hast du zwar 10 Tage frei, der AG muss aber trotzdem 15 Tage zahlen und nicht 10 Tage. Ansonsten muss Urlaub eben genehmigt werden und zeitlich ins Geschäft passen. Soweit sehe ich nix an Betrug bis hier hin.
Die Kurzarbeit selber hatte auch gar kein System, ich musste immer nach seiner Laune erscheinen, ohne feste Arbeitszeiten.
Nun Kurzarbeit ist ja quasi auch Arbeit. Du hast ja keinen Urlaub, sondern stehst quasi auf Abruf zur Verfügung. Du kriegst einen guten Anteil des Geldes, fürs nix tun. Und wenn es dann was zutun gibt, dann musst du eben arbeiten.
In wie weit sich das mit Überstunden verhält zum Zeitpunkt der Kurzarbeit weiß ich nicht aber letztlich ist Gleitzeit meist auch nicht nach Lust und Laune möglich und muss eben in Geschäft passen.
Gerade um Corona läuft es wohl darauf hinaus, dass man die Leute so weit beschäftigt, wie man kostenpflichtige Arbeit für sie hat, den Rest sind sie auf Zuruf erreichbar über Kurzarbeit und Urlaub gibt es erstmal nicht, denn ein wenig Geld muss ja auch noch reinkommen.
Alternative ist eben den Leuten kündigen oder den Laden dicht machen.
Im Zweifel kannst du dich natürlich rechtlich beraten lassen, für mich klingt das aber nach dem ganz normalen Vorgehen.
Wo ist das hier Betrug?
Ich habe Kurzarbeit immer als etwas verstanden, wonach du halt eben weniger Arbeitest, dafür auch weniger Geld bekommst. Wenn abgesprochen ist, dass du eben dann bereitstehst, wenn dein Chef dich braucht (weil grade Andrang oder Auftrag ist), dann habt ihr das zwischen euch so abgesprochen und du hast zugestimmt. Da sehe ich kein Problem.
Wenn die Kurzarbeit deinen Urlaub in Anspruch genommen hat, sehe ich da auch kein Problem. Dann wurdest du eben regulär weiterbezahlt oder was auch immer... und wenn du eh zum 31. 07 kündigst, kannst du ihn ja eh kaum mehr nutzen.
Und warum willst du damit or Gericht? Auf welcher Grundlage?
Ach und dass Überstunden nicht zwingend ausbezahlt werden, kann normal sein. Schau was dazu im Arbeitsertrag steht.
Kurzarbeit muss genehmigt werden weil es Zuschüsse vom Staat gibt. Wenn du auf 100 % Kurzarbeit bist brauchst du garnicht arbeiten . Verlangt dein Chef das du trotzdem arbeitest, ist es Betrug.
Es gibt aber auch zum Beispiel 50% Kurzarbeit , dann arbeitest du anstelle von 40 Stunden nur noch 20 und bekommst auch 20 normal bezahlt und für den Rest Kurzarbeitergeld
UNd was wäre passiert wenn du schlicht und einfach die "Vereinbarung zur Kurzarbeit " nicht unterschrieben hättest?
Das weiß ich nicht, nehme an dass ich dann gekündigt worden wäre?
Bzw. Überstunden weiß ich es nicht. Was den Urlaub angeht, er muss den Teil nehmen, der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus geht, sprich bei einer 5 Tage Woche alles über 20 Tage und bei einer 6 Tage Woche alles über 24 Tage.
Bevor bei jemandem Kurzarbeit angemeldet werden darf, muss der Arbeitnehmer erst einen großen Teil seines Urlaubs und seine Überstunden verbummeln. Das war bei mir nicht der Fall.