Kurzarbeit? Fixgehalt+Provision?


08.04.2020, 17:12

Auf der Seite der Agentur für Arbeit habe ich folgende Info gelesen:

Lässt sich das Soll-Entgelt nicht hinreichend feststellen, ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat, wiederum vermindert um Entgelt für Mehrarbeit.

Angestellter erhält Fixum v. €2.500 zzgl Provision:

Jan. +800, Feb. +0, März +1300

Ergibt Durchschnittsgehalt letzten 3 Monate €3200

Wie wird in diesem Fall Kurzarbeitergeld berechnet?

2 Antworten

hmmm...die frage ist, ob du angestellter oder selbständiger bist? also ich vermute mal, dass das netto-fixum veranschlagt wird....also nicht die 2500.- brutto! da deine provision ja permanent schwankt glaube ich nicht, dass die berücksichtigt wird, da du sie ja auch zukünftig (bei erfolg) ausbezahlt bekommst!

LutzimFeld 
Fragesteller
 08.04.2020, 13:00

Bin Angestellter!

alexs72  08.04.2020, 13:05
@LutzimFeld

eine gute antwort kann ich dir leider nicht geben, da ich dies lediglich, auf meine eigene erfahrung...vor über 20 jahren stütze! :-/ und die gesetzeslage ändert sich ja permanent!

Die "Schwarmintelligenz" hier wird Dir nicht viel nützen, da Deine Frage wohl nur jemand zuverlässig beantworten kann, der entweder schon als Angesteller auf Provisionsbasis gearbeitet und danach Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld bezogen hat oder ein Sachbearbeiter der Leistungsabteilung bei der Agentur für Arbeit.

Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist immer das durchschnittliche Netto der vorangegangenen 3 Monate, was bei Kurzarbeitergeld m.W.n. genauso ist.

Ich gehe also mal davon aus, daß das komplette Netto, was Du ausgezahlt bekommen hast, mit in die Berechnungsgrundlage einfließt.