darf man teilzeit und vollzeit arbeiten in deutschland
8 Antworten
Zuerst mal möchte ich mich für meine Vorredner entschuldigen, soviel Unsinn auf einem Haufen tut schon Weh.Wenn mir langweilig ist beantworte ich irgendwelche Fragen, obwohl ich keine Ahnung habe (wird das der neue Volkssport?). Zur Antwort : Eindeutig ja.Es lohnt sich auch auf jeden Fall für einen Vollerwerbstätigen, da ich, wenn mich der Arbeitgeber meines Minijobs pauschal versteuert, wie es die meisten machen.Dann bekommen sie 400 € netto jeden Monat ausbezahlt.Dieses Geld darf jeder Arbeitnehmer dazu verdienen ohne ! es bei der Steuererklärung anzugeben.Natürlich ist es schwer 2 Jobs zu haben, aber es lohnt sich auf jeden Fall und meist sind die Arbeiten da lange nicht so schwer.
Bis zu 48 Stunden ist die wöchentliche Arbeitszeit gesetzlich möglich. Ggf musst du die Teilzeitbeschäftigung neben einer Vollzeitbeschäftigung bei deinem Arbeitgeber anmelden (kommt auf die tariflichen Regelungen an).
Du kannst neben deinem Vollzeitjob einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen,solange du nicht mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt gerätst(insgesamt max.48 Std./Woche).Dein Arbeitgeber im Vollzeitjob muss aber über die Nebentätigkeit informiert werden.
Bis zu € 400,- kannst du so brutto für netto nebenher verdienen,ohne irgendwelche Abzüge zu haben.
Voraussetzung ist die Anmeldung der Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber bei der Minijobzentrale in Essen ohne Steuerkarte.
Zur Information schau dich hier einmal um: www.minijob-zentrale.de
ja man darf aber eins davon wird mit steuerklasse 6 abgerechnet
nö das lohnt sich eig garnicht. ich weiß nur dort wo ich gearbeitet hatte haben das leute machen müssen die keine deutsche sprache beherrschten
Einer geringfügigen Beschäftigung kann man ohne Einsatz einer Steuerkarte nachgehen.Der Arbeitgeber zahlt dann eine pauschale Lohnsteuer von 2 %.
WIe meinst du das?Beides gleichzeitig?Beides gleichzeitig geht rein zeitlich schonmal gar nicht.
ja gleichzeitig
gleichzeitig geht, wenn es in der selben firma ist, doch diese zwei arbeitverträge macht und diese sich immer wieder abwechseln, sagen wir am aufgabenfeld
"gleichzeitig geht, wenn es in der selben firma ist," :
Die Aussage ist falsch:Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber mehrere Tätigkeiten nebeneinander aus,ist sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
wie viel wird dann abgezogen das heist ja das es garnicht lohnt oder ?