Darf man Vollzeit 40 Stunden und Teilzeit 25 Stunden in der Woche arbeiten?

4 Antworten

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Nein, das schließt § 3 Arbeitszeitgesetz aus.

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden"

Du wirst auch keinen seriösen AG finden, der Dich Vollzeit einstellt wenn Du schon einen Teilzeitjob hast. Möglich wäre ein Vollzeit- und ein Minijob wenn die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden.

Der Gesetzgeber geht von sechs Werktagen á 8 Stunden aus. Ausnahmsweise kann auch bis zu 10 Stunden/Tag gearbeitet werden, die oben genannte durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf aber nicht überschritten werden.

Außerdem muss die vorgeschriebene Ruhezeit nach § 5 ArbZG von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Wenn Du vom ersten zum zweiten Job gehst muss zwischen Ende des zweiten und Anfang des ersten Jobs am Folgetag diese Ruhezeit eingehalten werden.

Beide Arbeitgeber sind gehalten auf die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zu achten da sie sonst nach den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz Ordnungswidrigkeiten begehen oder sich sogar strafbar machen.

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Nein. Maximale Wochenarbeitszeit sind 48 Stunden.

Wo steht das?

sowas sollte man wissen al AN

Arbeitszeitgesetz.

Nein, das Arbeitszeitgesetz ist auch ein Schutzgesetz für den Arbeitnehmer.

Je nach Tarif so 35 Stunden oder auch 28 Stunden .