Darf man mit einem Motorradführerschein auch einen PKW fahren?

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Ja, allerdings wohl nicht so etwas wie Du es Dir vorstellst...

Mit Klasse AM darf man Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen, das ist so etwas hier: http://www.ligiergroup.de/files/Bilder/Modelle_Uebersicht/overviev_due_2017.jpg

Nein, darfst Du nicht.

Deshalb heißt das Ding auch Motorradführerschein. Es gilt für Motorräder.

Das Verhalten und Bedienen eines Pkws im Straßenverkehr ist keinesfalls dem eines Motorrads ähnlich. Die Physik ist anders und teilweise gelten andere Verkehrszeichen und -regeln.

Ohne Pkw-Führerschein darfst keinen Pkw führen, also selbst fahren.

Nein das sind 2 verschiedene Führerschein Klassen. Mit unteranderem verschiedenen Prüfungsfragen. Bei beiden gibt es Grundfragen und auch etwas speziellere Fragen.

Weil sich beides gegeneinander Ausschließt siehe Klasse A1 - B 

A1_ Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als
11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis
0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
bis 15 kW.

A2_ Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/
Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

A__ Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

B__ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige
Kraftfahrzeuge
– mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht
übersteigt).

Wenn man mit dem einen Schein auch das andere fahren dürfe, warum sollte es dann überhaupt unterschiedliche Führerscheinklassen geben?

Mit den Klassen der "A-Famile" darf man Zweiräder fahren, keine PKW.

Mit der Klasse B darf man PKW fahren, keine Zweiräder.

Ausnahmen: jeweils "sehr kleine" Versionen der anderen Fahrzeug-Kategorie. Also mit Klasse B z. B. Mofas und mit Klasse A "bessere Krankenfahrstühle" ...

Mit der Klasse B darf man bei weitem nicht nur "Mofas" fahren. Er berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der "Kleinkraftradklasse". D.h. antike Fahrzeuge dürfen 60 km/h schnell fahren, Fahrzeuge bis 2002 immerhin noch 55 km/h, ab 2002 dann 45 km/h. Und wer den B - Schein (früher: 3) vor 1980 gemacht hat, darf sich sogar auf 125 er Leichtkrafträder schwingen. Die haben bis zu 15 PS, was für maximal 120 km/h reicht.

@checkpointarea

Stimmt - darum das "z. B." vor dem "Mofas".

Ob die von Dir genannten "Oldtimer" ohne weiteres mit der Klasse B gefahren werden dürfen, bin ich mir nicht so sicher - In B ist zwar die Klasse AM eingeschlossen, AM ist aber auf 45 km/h begrenzt. (Wo steht die entsprechende Ausnahmeregelung?)

Und das mit dem "B - Schein (früher: 3) vor 1980" ist hier ja wohl vollkommen irrelevant, da XUserZ ausdrücklich schriebt, dass kein PKW-Schein vorhanden ist ...

@claushilbig

Nein, "AM" ist nicht auf 45 km/h begrenzt, das sind nur Fahrzeuge, die ab 2002 verkauft wurden. Man darf mit M bzw. AM alle zulassungsfreien Kleinkrafträder fahren, also die mit kleinem, sich jährlich farblich wechselndem Kennzeichen, und die laufen die oben genannten Höchstgeschwindigkeiten, je nach Baujahr.

Bezüglich des zweiten Absatzes bezog ich mich auf Deine Aussage, wonach man mit dem Autoführerschein (also B oder 3) keine Zweiräder außer Mofas fahren darf. Mofas laufen maximal 25 km/h schnell, nicht 60 km/h. ;)

@checkpointarea
...bezog ich mich auf Deine Aussage, wonach man mit dem Autoführerschein (also B oder 3) keine Zweiräder außer Mofas fahren darf

Dass man "keine Zweiräder außer Mofas" fahren darf, habe ich ja gar nicht geschrieben, ich habe nur Mofas als (ein) Beispiel für "sehr kleine" Zweiräder genannt.