Führerschein verloren - darf ich fahren?

6 Antworten

Hi, klar darfste fahren. Aber Du ßt Dir einen Ersatzausweis besorgen. Auf Deinem Gemeindeamt. Un Vrlustanzeige aufgeben. Gruß Osmond http://www.fahrschule-123.de/fuehrerschein-verloren/ Zitat: Klein wie eine Scheckkarte und immer dabei: Der Führerschein. Leider gibt es zahlreiche Situationen in denen dieser verloren gehen kann. Wer den Führerschein verloren hat, kann gut nachvollziehen, wie man sich im ersten Moment fühlt. Nach der anfänglichen Panik folgt die Gewissheit: der Führerschein ist weg. Nun heißt es zu überlegen, ob dieser geklaut wurde, oder tatsächlich verloren ging, da dies bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins eine wichtige Rolle spielt.

Tun sollte man in jedem Falle etwas, wenn man seinen Führerschein verloren hat. Denn in Deutschland ist es nicht erlaubt ein KFZ ohne Führerschein durch den Straßenverkehr zu bewegen. Kommt man etwa in eine Polizeikontrolle und hat den Führerschein nicht bei sich, ist mindestens eine Verwarnung fällig.

Zum Glück ist der Weg zu einem Ersatzführerschein in Deutschland nicht sehr bürokratisch und recht günstig. Um einen Ersatzführerschein zu beantragen benötigt man nur wenige Dokumente. Allerdings sollte mit einer Bearbeitungszeit von 2-6 Wochen gerechnet werden, je nachdem wie groß die Auslastung der zuständigen Führerscheinstelle sowie Bundesdruckerei ist, kann sich die Bearbeitungszeit unterscheiden. Für die Zwischenzeit bekommt man einen vorläufigen Führerschein ausgestellt. Dieser reicht bei Kontrollen aus Nachweis über die Fahrerlaubnis etwa bei einer Polizeikontrolle aus und ist so lange mitzuführen, bis man den Ersatzführerschein erhalten hat. Eine weitere Möglichkeit ist eine Befreiung von der Führerscheinmitfürpflicht, was allerdings mit einer Gebühr von ungefähr 11,- Euro zu Buche schlägt.

bla bla bla ... laut gesetz ist es so oft anders, als in der praxis! wenn er den führerschein zeigen muss, sagt er er kann ihn nciht finden und beantragt sich dann einen neuen ! alles kein problem! nichts vonwegen jetzt ersatzausweis und neuen beantragen sofort.... macht euch mal locker liebes deutschland ;-)=

Du dürftest nicht nur, sondern Du darfst sogar. Und das jederzeit.

Ich hoffe, dass die 44 in Deinem Nicknamen nicht Dein Lebensalter ist. Denn auch als Mitteleuropäer in diesem Alter mit einer höchst rudimentären Allgemeinbildung sollte man den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis kennen.

Verlust bei der Führerscheinstelle anzeigen und Ersatzführerschein beantragen. Dann kansst du fahren. Andere Dokumente als Ersatz für einen Führerschein gelten nicht.

Ja darfst du, du solltest aber morgen einen neuen beantragen und dir einen vorruebergehenden holen. Wenn du von der Polizei angehalten wirst, dann hast du eine Woche Zeit den Fuehrerschein bei der Polizeistelle vorzulegen.

Wenn du Anzeige erstattet hast oder den Verlust anderweitig gemeldet hast bekommst du eine Ersatztbescheinigung