Darf man mit einem 50ccm Bzw Mokick eine Person mitnehmen?

9 Antworten

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50 cm³ sagt uns nicht viel, da sowohl Mofa als auch Kleinkrafträder der Klasse M 50 cm³ haben dürfen.

Mit Mofa geht nur alleine fahren, weil Einsitzer. Egal welche Fahrerlaubnis der Fahrer besitzt.

Ab Kleinkrafträdern der Klasse M aufwärts ist ein Sozius zulässig, sofern für das Fahrzeug 2 Sitzplätze eingetragen sind und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

Eichbaum1963  12.05.2011, 16:40

Vielen Dank für die Auszeichnung ;)

schwarzerkicker  07.07.2013, 22:38

"und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird."

Das ist aber eigentlich ein Witz, da die meisten Roller nur eine Nutzlast (Zuladung) von ca. 140 bis 150 kg haben. Da wären die mit 2 Erwachsenen - die gar nicht fett zu sein brauchen - schon überladen ^^ So gesehen kann man dann auf nem 50er Roller nie einen Sozius mitnehmen ...

Das kommt auf dein Fahrzeug (Anzahl der Sitzplätze im Schein oder ABE) so wie auf deinen Führerschein an. Mit Klasse M (Mofa Prüfbescheinigung) darfst du nur alleine fahren, mit Klasse S (Der Roller Führerschein) darfst du (sofern Fzg.schein es zulässt) auch mit Sozius (2. Person) Fahren. 

Eichbaum1963  31.03.2011, 11:36

M ist nicht Mofa und die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein.

Und S is Quad.^^ Und M meinste. ;)

Leon97531  31.03.2011, 11:38

Du wirfst da etwas durcheinander, Fahrerlaubnis Klasse M ist NICHT die Mofa-Prüfbescheinigung.

 

  • Fahrerlaubnis Klasse M = Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 cm³ und Vmax 45 km/h.
  • Fahrerlaubnis Klasse S = Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge z.B. Quads.
  • Mofa Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnisklasse, und daher gibt es auch keinen Führerschein, sondern nur die Prüfbescheinigung.

Wenn die BE nicht als "Mofa" besteht, und Vorrichtungen zur Mitnahme einer weiteren Person vorhanden sind, dann darfst du unter berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichtes, bzw. der Nutzlast eine weitere Person mitnehmen.

wenn in der betriebserlaubnis,bzw. dem kfz-brief ZWEI sitzplätze eingetragen sind, fußrasten und haltegriff am fahrzeug vorhanden sind, darf man jemanden mitnehmen.

Wenn  da  n Rücksitz  drauf  ist,  dann ist  der Rücksitz   ganz  sicher  dazu  da  dass  Du  ne  zweite  Person mitnehmen   darfst   .... 

tomcat01  31.03.2011, 11:24

Nicht wenn z.b. ein Roller gedrosselt wurde, damit man mit der Mofaprüfbescheinigung fahren darf. Dann ist auch nur 1 Sitzplatz erlaubt.