Warum darf man mit dem 50ccm nur 45 km/h fahren?

11 Antworten

Lass man dein Gesicht mit 45KM/H über Schotter rutschen dann ist das nicht langsam und auch die mit 40 km/h Mofa fahren werden irgend wann erwischt und dann viel Spass wen man den Füherschein  mit 20-25 Jahren erst mach darf weil man einer so lange Sperre durch seine dumme und Hirnlose Raserei verbockt hat da kann man NULL Mitleid haben . 

Diese Fahrzeuge sind nur für das und das Tempo gebaut bzw. Bremsen Reifen Rahmen  und wo man mit 45 km/h locker zu stehen kommt knallt man bei 60 noch mit 40-45 voll rein .

Am 1. Mai 1965 wurde unterhalb der Klasse 5, die Mofa-Klasse geschaffen. Ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bei einer Drehzahl von maximal 4.800 min−1, zulassungs- und führerscheinfrei .

1970 führten die marktführenden Hersteller 
Hercules, Zündapp und Kreidler eine Marktabsprache hinsichtlich der Leistungsbegrenzung für die „offenen“ Kleinkrafträder 50er durch, die auf 4,6 kW (6,25 PS) und 85 km/h Höchstgeschwindigkeit festgelegt wurde. 

Der Markt für die neuen Kleinkrafträder (bis 40 km/h) fristete im Folgenden ein Schattendasein, da Jugendliche eher den Führerschein für Leichtkrafträder A1 erwarben.

Am 1. April 1986 wurde in der Klasse der Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 auf 50 km/h angehoben.

Dies galt für Kleinkrafträder, die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden.

Am 1. Januar 2002 trat im Rahmen der Europäisierung eine Vorschriftenänderung in Kraft, welche die Höchstgeschwindigkeit der Kleinkrafträder von 50 km/h auf 45 km/h reduzierte. 

In der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, für die ab Mitte 1963 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt. 

Da auf Autobahnen in der DDR eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h vorgeschrieben war, durften diese von Kleinkrafträdern befahren werden.

Gemäß dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gelten „Kleinkrafträder gemäß den Vorschriften der DDRals Kleinkrafträder, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen jedoch nur von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden, sodass den Simson-Kleinkrafträdern die Autobahn verwehrt isthttps://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad

Den AM Führerschein kannst du bekommen wenn du 15 Jahre alt bist und du darfst da alles unter 50ccm fahren bis zu 45km/h.
Ausserdem ist er in der Führerscheinklasse 'B' ( Pkwklasse ) enthalten.
Mit den von dir genannten 16 Jahren kann man den A1 Führerschein machen und darf da alles bis zu 125ccm (11kW) fahren.
Ein Tempolimit gibts hier nicht.
Mit 18  kannst du dann den A2 machen und alles bis zu 42 PS fahren.
Wenn du schon 2 Jahre Erfahrung hast kannst du frühestens mit 20 den A (offen) machen und darfst jede Maschiene fahren.
Sonst musst du warten bis du 24 bist. (ohne Fahrerfahrung)

der AM ist nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg ab 15 in allen anderen Bundesländern ist er ab 16.

@Bier35

Hallo. Brandenburg ist das "NEU"?

Außerdem geht A2 bis 48ps und nicht 42ps

Genau! Bis 48PS. Und man darf nicht überall ab 15 Jahre 50ccm fahren.

danke leute für nichts, wollte nur hilfreich sein.
42 oder 48 ps ist ja nicht relevant und am ist jedenfalls bei mir ab 15. wohne nirgends bei den genannten orten

wohnst du überhaupt in Deutschland, es ist ja gut dass du helfen willst aber mit falschen antworten liefern ist schlechter als keine

ich wohne in berlin dankeschön.
ein kumpel hat bei der fahrschule nebenan am mit 15 gemacht und das mit den 42 ps bzw 48 ist ja nur n kleiner fehler, kann man ja mal vergessen

ja

Hallo.

Ich bin selbst mal mit etwa 30kmh. in Brennesseln geflogen, weil ich eine Kurve geschnitten habe und eine Katze vor dem Vorderrad bekommen habe. 10 mtr. Brennesel und Brombeersträucher ist schon sehr schmerzhaft.

Du hast wohl recht mit dem 4-45 kmh. aber die Folgen sind noch  schwerer.
Du kannst dir damit das machen des Kl. "B" weit rauschieben.
Das Zähl, Fahren ohne Führerschein bzw nicht gülige Klasse, kein Versicherungsschutz bzw. Regress bis 5000,-- €

Es gab früher mal Zweiräder mit 50 cm³ Hubraum, die auch deutlich schneller fuhren (bis ca 90 km/H). Das waren die Vorgänger der heutigen Leichtkrafträder (125er). Nur brauchst Du dafür dann eine andere Führerscheinklasse (damals Klasse 4 bzw 1b, heute Klasse A1). Diese Führerscheine konntest / kannst Du auch mit 16 erwerben.

Auch sagen das die Versicherung der Klasse 4 50er sehr teuer war sogar noch teurer als damals eine 1000er mit 75 PS an Prämie gekostet hat die war dagegen billig und diese 50er waren auch viel besser als der Mist der heute rumläuft  dieser miese AM und A1 SCHROTT .

Und nur durch die hohen Unfallzahlen waren diese Klasse 4 so immens teuer .

mit 50 ccm kann man auch 100 km/h fahren. aber mit führerschein am sind nur 45 erlaubt, darin liegt das problem. deshalb werden 50ccm-motoren für am-fahrzeuge ausgelegt. früher gab es auch versionen für den alten 4er-führerschein, der heutzutage dem a1 entspricht, weil damals nur 50ccm für den 4er zugelassen waren.

annokrat