50ccm Roller zu zweit fahren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo jonassido123,

mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heißt, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen:

  • 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
  • 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Bereits vor 4 Jahren am 19.01.2013 wurde der von mir fett dargestellte Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt. Und bereits seit diesem Datum darf man mit der Prüfbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung auch zweisitzigen Fahrzeuge Führen und auch dementsprechend eine zweite Person mitnehmen.

Zwar steht in vielen Fahrzeugpapieren, dass es sich um ein Einsitziges Fahrzeug handelt, aber es gibt keine Vorschrift, die es verbietet mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben zu transportieren. Die StVO besagt nur:


§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Nur derjenige der auf einem Kraftrad ohne zweiten Sitz eine zweite Person mitnimmt muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgender (schriftlicher) Verwarnung rechnen.


Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.“

Schöne Grüße
TheGrow

Er hat Am oder B aber keine Mofa prüfbescheinigung der hat nur 25 ccm

@Fever

25 ccm

Ist nicht böse gemeint, aber glaubst du ernsthaft, du besitzt bei einer solchen Antwort die nötige Kompetenz, um einen Beitrag von TheGrow in Frage stellen zu können?

@Fever

Er hat Am oder B aber keine Mofa prüfbescheinigung der hat nur 25 ccm

Erstens hat auch eine Mofa in der Regel 50 ccm und nicht 25 ccm,

zweitens hat der Fragesteller nur die Prüfbescheinigung,

drittens, wenn die Antwort schon für die Prüfbescheinigung gilt, so würde sie erst recht für die Fahrerlaubnisklasse AM gelten.

Ich habe einen 50ccm Roller aber eine prüfbescheinigung für mofas etc bis 25kmh

@jonassido123

@thegrow Danke für die schnelle Antwort ich habe bei der Polizeiinspektion angerufen in Bayern die meinten das ich auf keinen Fall eine 2 Person mitnehmen darf ?

Dann hast Du einen Polizeibeamten am Telefon gehabt, an dem die Gesetzesänderung vom 19.01.2017, sprich von vor über 5 Jahren unbemerkt vorbei gegangen ist.

Unter folgendem Link kannst Du vom Fahrlehrerverband noch einmal schwarz auf weiß nachlesen, dass Dir der Polizeibeamte am Telefon Unsinn erzählt hat:

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.html

Aber das auch einem Polizisten mal eine der unzähligen Gesetzesänderungen vorbeigegangen ist, bleibt bei mehreren hunderttausend Einzelgesetzen, Verordnungen und Richtlinien nicht aus!

wenn dein roller für einen sozius ausgerüstet ist, dann kannst du auch eine/n mitnehmen. ggf. musst du nur auf das zulässige gesamtgewicht achten.

Aber es war ja so das man niemanden mitnehmen darf ich habe nur eine prüfbescheinigung für 25kmh 

@migebuff

Wobei die Betonung auf WAR liegt ! 

 Um genau zu sein, war das bis zum 19.1.2013, sprich bis vor fünf Jahren der Fall ! 

 ABER vor fünf Jahren gab es eine Gesetzesänderung wonach die EINSITZIGKEIT weggefallen ist 

@thegrow Danke für die schnelle Antwort ich habe bei der Polizeiinspektion angerufen in Bayern die meinten das ich auf keinen Fall eine 2 Person mitnehmen darf ?

Die Fahrerlaubnisverordnung hat mehr zu sagen als ein einzelner Polizist, Rechtsgrundlage ist §4 Abs 1 Nr 1b FeV. Seit 2013 wird zwischen herkömmlichem Mofa und geschwindigkeitsreduzierten Kleinkrafträdern (z.B. gedrosselter Roller) unterschieden, letztere sind genau wie das Mofa fahrerlaubnisfrei und nicht als "einsitzig" definiert.

Anfang des Jahres wurde dann auch beim klassischen Mofa der Begriff "einsitzig" entfernt, so dass man selbst diese (theoretisch) zu zweit fahren dürfte - sofern denn irgendwann eins gebaut wird, das auch tatsächlich Platz für zwei Personen bietet.

Bis sich das Ganze bis zum letzten Dorfbeamten und Internetroll herumgesprochen hat, wird es aber noch etliche Jahre brauchen - wann beschäftigt man sich auch schon groß mit der Thematik?