Mofa-Führerschein 2te Person mitnehmen?

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Hallo Hamsternoobi

§ 21 StVO Seite 148 / 0 TBNR 121100 Tatbestandstext: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat (B – 1) ----> macht 5,00 Euro

ein Mofa mit Sitzplatz für zwei Personen u. Fussrasten ist kein Mofa mehr (Mofa : nur einsitzig !) D.h., Führerschein Kl. AM ist erforderlich, ansonsten : Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV bedarf derjenige eine Fahrerlaubnis, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt.

Nach Nr. 1 der genannten Vorschrift sind ausgenommen nur u.a. einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 Km/h beträgt (Mofas).

Ich meine der Sitz ist 60cm Groß

Einsitzig ist ein Sitz, der die Beförderung von jeweils und nur einer Person gestattet und dessen Länge mindestens 350 mm und höchstens 450 mm beträgt (Kommentar zum § 35a StVZO, Kirschbaum, 43. Auflage, Rz. 5)

Durch das Nichtanbringen einer Sitzbanktasche wird die in der Betriebserlaubnis geforderte Kürzung der Sitzbank auf 450 mm nicht erreicht und somit ist das Fahrzeug nicht mehr ein einsitziges Mofa, sondern wurde zum zweisitzigen Kleinkraftrad gem. § 2 Nr. 1 FZV.

Dann handelt es sich um ein Kleinkraftrad (Fahrerlaubnis Klasse AM) oder Leichtkraftrad (Klasse A1).

Danke für den Stern

Nein, darfste nicht. Mofa ist immer Einsitzter, egal wie alt der Fahrer ist und sogar egal was für eine Fahrerlaubnis (FE) er hat (die Mofa-Prüfbescheinigung gilt rechtlich übrigens noch nicht als FE).

Einzige Ausnahme: der Fahrer ist 16 und der Beifahrer unter 7 und sitzt im Kindersitz. :D

Tja und die Strafe? Reicht von Verwarngeld bis zur Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis (z. B. wenn auch noch die Mofatasche fehlt). So einig scheint sich Justizia da noch nicht zu sein.;)

nein, darfst du nicht .. aber keine Sau achtet darauf.

Und die Polizei?

@Hamsternoobi1

von denen achtet doch eh meistens keiner darauf .. wenn du das lieber nicht machen möchtest, dann tu's auch nicht ... wie gesagt .. du machst dich in dem Moment damit strafbar, aber eig achtet da niemand drauf

@McBissy

...hast du ne Ahnung,mit zwei Leuten auf nen Roller wirste noch eher angehalten als wenn du alleine fährst.Kenn das aus eigener Erfahrung,aber ich hab ja nen Lappen und darf mit zwei Leuten fahren.-:)

...bis was passiert! Dann ist die K... am Dampfen, weil Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz. So hat sich schon mancher riesigen Ärger eingehandelt...

Gut, dass Sie jetzt darauf etwas kommentieren 😉

Mir kann es letztendlich egal sein, ich bin nie Roller gefahren, weiß nur durch Freunde, dass sie fast nie angehalten worden. Und das es Strafbar ist, ist eig logisch und das habe ich klar zu verstehen gegeben.

Wenn du 16 bist, darfst du das

Aber ich bin 15 mit einem Mofa Führerschein auf einem Gedrosseltem Roller

@Hamsternoobi1

Dann besser nicht. Das kann sogar zur Führerscheinsperre führen.