Darf man mich ohne Erlaubnis filmen?
Jemand hat mich in der Schule unerlaubt gefilmt, wie ich mit meiner Freundin rede, mein Gesicht ist auf dem Video klar erkennbar. Dürfen die das gesetzlich?
MfG Judopengho
11 Antworten
Dass Filmen von Personen immer erlaubt sei und nur die Veröffentlichung einer Einwilligung bedarf, ist definitiv falsch.
Es kommt darauf an, wo die Bilder erstellt werden, in welcher Situation die Personen sind, zu welchem Zweck das geschieht und - ganz wichtig! - ob berechtigte Interessen der fotografierten Person tangiert sind.
Bei Bildern in der Öffentlichkeit gilt i.d.R das in den anderen Kommentaren Gesagte: Die bloße ist Aufnahme erlaubt, Veröffentlichungen von Personen der Zeitgeschichte oder als Beiwerk sind ebenfalls erlaubt. Nicht erlaubt bspw. Veröffentlichung einer Nahaufnahme. Ebenfalls nicht erlaubt ist bereit die bloße Aufnahme in einer sehr peinlichen Situation, z.B. betrunken im Hausflur liegend, egal ob in der Öffentlichkeit oder zu Hause.
Die bloße Aufnahme ist ebenfalls verboten, wenn die Intimsphäre berührt ist, oder wenn die Aufnahme in Privaträumen gemacht wird. Insbesondere für Letzteres gibt es einen Paragraphen: § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Zwischen Öffentlichkeits- und Intimsphäre gibt es noch die Privatsphäre und die Sozialsphäre, wo die Regeln weniger streng sind, aber die unautorisierte Aufnahme oftmals auch verboten ist. Bei dem Video in der Schule ist ganz klar die Sozialsphäre betroffen, beim Gespräch mit der Freundin meiner Meinung nach die Privatsphäre.
Eine klare Antwort kann ich dir nicht geben, weil ich weder die gefilmte Situation kenne, noch die Kompetenz habe, das immer richtig einzuordnen. Aber ich denke folgender Link wird dir etwas mehr Klarheit verschaffen: http://www.bwlh.de/fachanwalt/Fotorecht/fotorecht.html
Da das in der Schule passiert ist, sind Eltern, Direktor, Klassen- oder Vertrauenslehrer die richtigen Ansprechpartner oder ein Anwalt, der sich im Bildrecht auskennt. Inwiefern letzteres erfolgversprechend ist und welche Kosten bei einer Beauftragung auf dich zukommen, wird dir der Anwalt vermutlich kostenfrei sagen können.
Kommt ein wenig auf die Situation an. Erstmal, das Filmen an sich ist noch nicht schlimm, kritisch wird es erst, wenn der Film in irgendeiner Form veröffentlicht wird und dann ist die Frage, was wird mit der Veröffentlichung bezweckt, stehen z.B. monetäre Interessen dahinter. Dann kommt es noch darauf an, wie gut man dich wirklich sieht und wieviele Menschen sonst auf dem Bild sind. Ist es die Aufnahme einer großen Menschenmenge, in der du zufällig auch vertreten warst, muss man dich nicht unbedingt um Erlaubnis fragen. Wenn es aber ein Close-up war (wie ich deiner Beschreibung entnehme) darf man es zumindest nicht ohne deine Einwilligung veröffentlichen. Wenn es da allerding um etwas lapidares geht, wie z.B. ein Filmchen über einen Schulausflug, der beim Elternabend gezeigt wird, dann fällt das wohl kaum in den rechtlichen Bereich, bei dem man wirklich Einwilligungserklärungen braucht. Trotzdem, wenn dir das unangenehm ist, kannst du die Person, die den Film gemacht hat, ja einfach freundlich bitten, die Stelle rauszuschneiden.
Richtig und gut wäre die Antwort, wenn der Fragesteller statt 'in der Schule' geschrieben hätte 'auf einem öffentlichen Platz'. Aber so betrifft es die Sozialsphäre (Schule).
Nein, theoretisch dürftest du sie anzeigen. Es ist klar festgelegt, dass man die Einverständnis der Gefilmten vor der Aufnahme einholen muss, um ihn filmen zu dürfen und auch um die Aufnahmen verbreiten / veröffentlichen zu dürfen bedarf es einer Einverständnis des Gefilmten.
Ob du ihn anzeigst, ist deine Sache, nur wenn du es für gerechtfertigt hälst bzw. du auf der Aufnahme etwas peinliches machst etc. Du kannst ihm ja auch einfach sagen, er solle das Video rausnehmen, wenn nicht, würdest du ihn anzeigen.
Es ist klar festgelegt, dass man die Einverständnis der Gefilmten vor der Aufnahme einholen muss
Nein. Das Einverständnis ist nur für eine Veröffentlichung notwendig.
ok.
Nicht ok, dein Einwand war berechtigt. Für bestimmte Aufnahmen braucht es eine vorherige Genehmigung. Es ist offen, ob es hier der Fall ist, aber da in der Schule gefilmt wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass schon die Erstellung der Aufnahme widerrechtlich war und ein Anspruch auf Löschung besteht.
Kein Gesetz verbietet es, Menschen in der Öffentlichkeit zu filme oder fotografieren.
- Schule ist nicht Öffentlichkeitssphäre sondern Sozialsphäre
- Google mal nach Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Recherchiere erstmal ein bisschen, bevor du reflexartig widersprichst. Da du dich ansonsten schon ein wenig auszukennen scheinst (was Aufnahmen in der Öffentlichkeit betrifft), sollte es dir mit den in diesem Thread genannten Hinweisen schon möglich sein, deine vorhandenen Kenntnisse zu erweitern.
Eigentlich nicht, wenn der Film nicht für Schule ist, da meistens Schulen vorher eine Erlaubnis von Eltern (wenn Minderjährig) unterschreiben lassen, dass Fotos oder Filmausschnitte von dessen Kind veröffentlicht werden darf, wenn dagegen, dann darf es nicht veröffentlicht werden.
Aber wenn es privat ist, natürlich muss er fragen.
Eigentlich steht sogar in der Schulordung, dass man nicht filmen soll.
Stimmt ja auch, also
Wer ist dieser Jemand? Warum wurde denn gefilmt? Das wäre erst mal zu klären.
Jemand aus meiner Klasse hat es gefilmt um sich mit den anderen drüber lustig zu machen
Somit war es wohl nicht für ein Schulprojekt oder eine Doku. Dann solltest Du Dich mit diesem Schüler einigen, dass er Dir das aufgenommene Material überlässt oder einfach löscht.
Richtige und gute Antwort!