Ich wurde unbemerkt gefilmt. Gegen welche Gesetze verstößt das?

7 Antworten

Erstmal tut es mir leid für dich, dass es solche Menschen gibt, die anscheinend sehr rücksichtslos sind und sich amüsieren wenn man was ernstes klären möchte oder dergleichen !!

Du kannst diese Person auf jeden Fall anzeigen, fordere die Menschen die dass haben auf das video zu löschen, jeder der das ohne deinen Willen verbreitet kann zur Rechenschaft gezogen werden.
Und mach das, sonst machen die das immer wieder bei anderen..

Es verstößt gegen Paragraph 106 UrhG-Unerlaubte Verwertung urrheberrechtlich geschützter Werke!

Das ist falsch.

@emib5

Das ist nicht falsch.

Okay, sorry.

Du kannst die Person die das Video gedreht hat anzeigen, da es erstens seit einiger Zeit verboten ist Videos von Personen zu drehen, auch wenn man sie nicht veröffentlicht. 2) weil er es dazu noch veröffentlicht hat.

Und vielleicht kannst du auch noch die anderen die es verbreitet haben anzeigen...aber da redest du lieber mit der Polizei.              
Wenn bei der Verbreitung noch etwas gegen dich gesagt wird, (was böse gemeint ist), dann zählt das zu Mobbing. Und das ist auch strafbar.

Die Intimsphäre einer Person ist der Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und vom Grundgesetz geschützt, sie ist geheim und darf nicht gegen den Willen des Betroffenen verletzt werden. Bildaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Intimsphäre einer Person stehen, also bspw. Krankheit, Tod oder Sexualität, entziehen diesem Bereich die Heimlichkeit und stellen so eine solche Rechtsverletzung dar. Üblicherweise setzt man daher alles daran, ebendiese Aufnahmen zu vermeiden, indem man sich nur an vor fremden Blicken geschützten Orten „entblößt“. Da es jedoch in der Vergangenheit vermehrt auch dort zu Bildaufnahmen gekommen ist, hat der Gesetzgeber einen Straftatbestandgeschaffen, die das Intimsein an Orten, an denen man auf ein Unbeobachtetsein vertrauen darf, vor heimlichen Aufnahmen und einer möglichen Veröffentlichung der Bilder/Videos schützt.

http://www.lawbster.de/heimliche-aufnahmen/

Ich dir leider nicht die genaue Rechtslage schildern, aber ich bin mir sicher das ein Video wo du gegen deinen Willen im mittelpunkt stehst nicht ohne deine eindeutliche einverständniserklärung verbreitet werden darf. Daher bist du aus meiner sicht im Recht, jedoch kann ich keine Garantie geben das das stimmt.

Evtl. hats geholfen ^^'

Mfg