Filmen beim Fahrrad fahren (rechtlich)?

3 Antworten

Wollte nochmal kurz zum "übersehen" werden schreiben - ich kenne das nur, wenn ich auf sog. "Radwegen" auf dem Gehweg fahren muß(!) - dann gucken die Autofahrer nämlich nicht hin und biegen einfach ab und dann wird es ganz schnell ganz eng.

Nochmal gesteigert wird das, wenn man (oft per Zwang) auf der falschen Seite gegen die Richtung fahren muß...

Fahre ich auf der Fahrbahn mit ca. 1 m Abstand zum Bordstein wurde ich bisher noch nie(!) übersehen - evtl. kannst Du Deine Routen ändern, um gefährliche Konstrukte zu meiden...

Woher ich das weiß:Recherche

Hi, ja die Fahrt darfst du aufnehmen, aber du darfst die Aufnahme aber nicht veröffentlichen. Und wenn du die Veröffentlicht, musst du dafür sorgen das keiner Erkannt wird. Verpixeln von Gesichter und Kennzeichen.

Könnte im Unfall das Video rechtlich geltend gemacht werden?

Ja und nein, wie schon Stadewaeldchen schrieb, hängt das vom Richter ab.

Aber: Als ich den Polizisten bei meinem letzten Unfall darauf hinwies, dass ich eine Kamera an meinem Rad habe, wurde die gesichtet und im Protokoll mit aufgenommen. Der Richter hat es sich dann angesehen und geurteilt. Was aber nicht bedeutet, dass es immer so sein muss.

1.Ist das Rechtlich erlaubt die Fahrt aufzunehmen?

Da gibt es auf der öffentlichen Straße erst mal kein Verbot. Das Veröffentlichen (z.B. Youtube, Twitter) kann ohne anonymisierung eventuell problematisch sein, aber die reine Aufnahme nicht.

2. Könnte im Unfall das Video rechtlich geltend gemacht werden?

Ob das Gericht das Video im Fall des Falles als Beweis zugelassen wird ist abhängig vom Richter.