Gesichtserkennung legal?
Dürfen Geschäfte eine Gesichtserkennungsoftware haben? Also wenn man jetzt beispielsweise Hausverbot in einem Geschäft hat was auch Kamaras hat. Sagen wir mal Saturn oder Media Markt. Dürfen die Kamaras dich dann filmen (das ist erlaubt das ist klar ) also dein Gesicht mit andern abzugleichen um man Hausverbot hat? Würde mich freuen wenn ihr euch damit auskennt
1 Antwort
Bundesdatenschutzgesetz
Auf einfachgesetzlicher Ebene regeln § 6b BDSG und §§ 32 bzw. 28
Abs. 1 und Abs. 2 BDSG die Videoüberwachung. Unterschieden wird
zwischen der Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen (z.B. Bahnhöfe,
Kaufhäuser) und im nicht öffentlich zugänglichen Bereich (z.B.
Werksgelände, Lager oder Personalräume).
Bei öffentlich zugänglichen Flächen und Arbeitsplätzen ist die
Überwachung im Sinne des § 6b BDSG nur erlaubt, soweit sie zur
Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts
oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte
Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass
schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Es muss demnach
eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen mit denen
der verantwortlichen Stelle vorgenommen werden.
Ob das Geschäft zur Wahrung seines Hausrechts eine Software oder Menschen einsetzt - dagegen kannst du nichts machen. Mit Betreten des Ladens bist du automatisch mit der Aufnahme einverstanden, es wird auf Schildern darauf hingewiesen.