Gesichtserkennung legal?

1 Antwort

Bundesdatenschutzgesetz

Auf einfachgesetzlicher Ebene regeln § 6b BDSG und §§ 32 bzw. 28
Abs. 1 und Abs. 2 BDSG die Videoüberwachung. Unterschieden wird
zwischen der Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen (z.B. Bahnhöfe,
Kaufhäuser) und im nicht öffentlich zugänglichen Bereich (z.B.
Werksgelände, Lager oder Personalräume).


Bei öffentlich zugänglichen Flächen und Arbeitsplätzen ist die
Überwachung im Sinne des § 6b BDSG nur erlaubt, soweit sie zur
Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts
oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte
Zwecke erforderlich ist
und keine Anhaltspunkte bestehen, dass
schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Es muss demnach
eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen mit denen
der verantwortlichen Stelle vorgenommen werden.

Ob das Geschäft zur Wahrung seines Hausrechts eine Software oder Menschen einsetzt - dagegen kannst du nichts machen. Mit Betreten des Ladens bist du automatisch mit der Aufnahme einverstanden, es wird auf Schildern darauf hingewiesen.

Aber wenn ich jetzt Hausverbot habe in einem der genannten Läden hätte ... Kann ich ja erfragen welche Daten sie über mich haben. das ist ja mein gutes recht. ich stimme der aufnahme zu. am Eingang steht aber nichts von solch einer Software. Außerdem können mir auf nachfrage auch kein Schriftstück vorgelegt werden in dem steht wie zum Beispiel eine Hausverbotsregel drin steht. aber man wird überall drauf hingewiesen das man gegen die agbs verstoßen würde. in diesen steht aber gar nichts über das Verfahren bei diebstahl

@MaGo19

Ein Hausverbot kann mündlich erteilt werden und muß nicht schriftlich festgehalten und dir ausgehändigt werden.

Nochmal: ob eine Software oder ein Mensch dein Gesicht erkennt, ist banane. Du hast Hausverbot und dich dran zu halten.

Und die haben die Daten, die beim Diebstahl erhoben wurden, also Name und Adresse und evtl. Geburtsdatum.

Mitarbeiter und Sicherheitspersonal werden ganz klar geschult. Und die Hinweise auf das Vorgehen bei Ladendiebstahl sind ausgehängt

ja das hab ich ja verstanden. werde diese läden sowieso nie betreten da die einen sowieso ausbeuten. was meinst du mit geschult? ja die hängen aus, aber nicht das die das nach lust und Laune ändern können