Unerlaubt gefilmt (Frage)

6 Antworten

Da liegt die Person absolut richtig. Jemanden zu Filmen ist nicht verboten.

Da liegt die Person falsch, ohne deine Einwilligung darf sie dich nicht filmen. Und Strafbar ist es schon, wenn man ein Video privat verbreitet nicht nur wenn man es veröffentlicht.

Ich frage mich gerade, ob es möglich gewesen wäre die Personalien der Person festzustellen? Damit man weiss wer es war, wenn es veröffentlicht wurde. Aber in solchen Fälle hätte ich die Polizei gerufen, um das ganze aufzuklären.


Ich kenne die Person persönlich. Er meinte er schickt es nichtmal seiner Mutter, aber erzählen kann man ja viel... Im Zweifel hätte ich schon einen Namen

@Pango1

Falls du es Öffentlich findest oder du herausfindest, dass es er es verbreitet hat, kannst du ihn anzeigen.

@Stefanix19

Und das er das Video auf dem Handy hat dagegen kann ich nichts machen?

@Pango1

nein.

@Pango1

Und das er das Video auf dem Handy hat dagegen kann ich nichts machen?

Es kommt auch darauf an, Wo das Video gemacht wurde.

Ist es auf Privatgelände zb eigene Wohnung oä gemacht worden, kannst du filmen oder fotografieren untersagen. Ebenso bei 'intimen Situationen' ist es nicht gestattet und muss gelöscht werden.

Da ist für dich allerdings dies zu spät (und vermutlich nicht prikäre Situation gefilmt wurde?!)- da es schon gemacht worden ist.

Erst, wenn das Video anderweitig Verwendung findet und nicht privat behalten wird kannst du dagegen rechtlich angehen.

Da liegt die Person falsch, ohne deine Einwilligung darf sie dich nicht filmen

Doch! Darf sie! Ist nicht verboten!

Und Strafbar ist es schon, wenn man ein Video privat verbreitet nicht nur wenn man es veröffentlicht.

Es im rein privaten Rahmen zu zeigen ist auch nicht verboten. 


Du findest die korrekte Antwort hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_%28Deutschland%29#.28Blo.C3.9Fes.29_Erstellen_von_Bildern

Kurz gefasst: "Ist erlaubt" und "ist nicht erlaubt" ist beides falsch.

Richtig ist: "Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen ...".

Eindeutig ist es, wenn durch die Aufnahmen dein "höchstpersönlicher Lebensbereich" verletzt wird. Dann ist es verboten.

Solange derjenige dich nicht heimlich in deiner Wohnung oder in deinem Privatbereich gefilmt hat, durfte er das.