Feuerwehr Einsatz gefilmt?

3 Antworten

Lass bitte diese Scheiße! Ich bin bei der Feuerwehr und beim THW es ist sowas von scheiße wenn wir gefilmt werden! Wir retten leben und du willst nicht auch gefilmt werden wenn wir versuchen würden dich zu reanimieren. Die Distanz ist egal gefilmt ist gefilmt und es macht strafbar. Es kommt immer auf die Situation an, aber auch so kannst du dich strafbar machen...

Lass es einfach!

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er hat aus 100 m Entfernung gefilmt, dass da ein Einsatzfahrzeug steht.

Ist ein Bisschen was anderes, als würde er eine Nahaufnahme von einer laufenden Reanimation machen.

@RedPanther

Ja okay das stimmt. Aber kennst du das als Feuerwehrmann/Frau nicht? Das Filmen an Sich macht mich einfach wütend.

@LandwirtHessen

Oh, selbstverständlich kenne ich als Rettungsdienstler und Feuerwehrler die Idioten, die Absperrungen ignorieren und sich beschweren, wenn man auf der Einsatzstelle versehentlich in sie rein rennt (da kenne ich nichts^^).

Aber aus der Ferne, sodass der Einsatz nicht gestört wird und keine Details zu erkennen sind, stört es mich nicht. Als Einsatzkraft stehe ich nunmal im öffentlichen Interesse.

@RedPanther

Ja okay ich gib dir Recht.

Ich hatte halt auch so ,,schöne" Vorfälle mit dem THW. Da waren wir im Flutgebiet praktisch umzingelt von Touristen die sich mal das Leid der Opfer ansehen wollten. Die haben uns sowas von wütend gemacht.

Konkret kann man die Frage mit "Ja" beantworten. Das Filmen und Fotografieren von Einsatzstellen ist laut Gesetz verboten. Zumindest dann, wenn man darauf das Opfer selbst oder Indizien erkennen kann, die das Opfer klar eindeutig identifizierbar machen. Fotografieren am Steuer eines Fahrzeuges, behindern von anderen Verkehrsteilnehmern,... sind dann nochmal ganz andere Anspekte, die oft damit in Verbindung stehen

Wenn man es genau nimmt, ist laut Strafgesetzbuch (StGB) § 201a das Anfertigen von solchen "Unfallbildern" nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und somit ausdrücklich verboten.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
2.eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Das Filmen und Fotografieren von Einsatzfahrzeugen ist kein Problem, sofern man diese nicht behindert. Behindert man die Rettungskräfte, wirds alles etwas ernster.

Bilder von Einsatzstellen o.ä. sind nicht erlaubt. Das stellt meines Wissens nach seit Begin 2021 sogar eine Straftat allgemein dar. Sofern man eine hilflose Person erkennen kann. Autowracks haben keine Persönlichkeitsrechte.

https://www.bussgeldkatalog.de/gaffer/

Dir wird jetzt aber keiner auf das Dach steigen, nur weil du aus 300m versucht hast zu filmen. Das wird vermutlich auch keiner mitbekommen haben, auf und vor die kamera hast du ja auch nichts bekommen.

Das Gesetz richtet sich eher an die Einsatzstellengaffer, die sich mit den Bildern und Videos entweder am Leid der anderen ergötzen, auf Social Media hochladen, der Oma zum nächsten Familientreffen zeigen wollen oder dabei die Einsatzkräfte behindern. Deshalb wurde z.B. das Konzept von Rettungswägen mit QR Code erstellt, wo diese mit einem QR Code bedruckt sind, die beim Fotografieren automatisch auf eine Gaffen-tötet -Seite weiterleitet.

Bild zum Beitrag

Das was du da gemacht hast ist nichts, wo man sagen muss, dass das strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen wird.

Flüchtiges Hinschauen ist okay, Neugier liegt in der Natur des Menschen, filmen oder fotografieren hingegen nicht. Das muss echt nicht sein.

 - (Gesetz, Anwalt, Feuerwehr)

Alles richtig.

Ich habe nur meine Zweifel, dass das von dir zitierte Gesetz zur Anwendung kommt, wenn keine geschädigten/verletzten/hilflosen/toten Menschen erkennbar sind, sondern nur Einsatzfahrzeuge und Einsatzkräfte.

@RedPanther

wie gesagt. so lange man niemanden behindert und kein geschädigter zu sehen ist, ist alles okay

Deshalb wurde z.B. das Konzept von Rettungswägen mit QR Code erstellt, wo diese mit einem QR Code bedruckt sind, die beim Fotografieren automatisch auf eine Gaffen-tötet -Seite weiterleitet.

Die Frage ist, ob es dadurch sogar gefährlicher wird, da der Gaffer dann während der Fahrt irgendwie versuchen die Kamera wieder einzuschalten.

Aba hast echt gut erklärt👍

Jein. Mit Vielem, was Du schreibst, hast Du Recht.

Das Filmen und Fotografieren von Einsatzstellen ist laut Gesetz verboten.

Allerdings ist es nicht grundsätzlich verboten, eine Einsatzstelle zu filmen/fotografieren, solange bestimmte Regeln/Gesetze nicht übertreten werden. Sprich: Solange das Bild/Video von öffentlich zugänglichem Grund aus aufgenommen wurde, keine "Hilflosigkeit von Personen" o.ä. darstellt und keine sonstgen Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild mit den entsprechenden Ausnahmen, was z.B. Einsatzkräfte als Personen der (temprären) Zeitgeschichte angeht), ist alles in Ordnung.

Also die Feuerwehr im Einsatz bei einem Gebäudebrand zu filmen, ist in Ordnung. Einen Verkehrsunfall mit (erkennbaren) verletzten Personen natürlich nicht - erst recht nicht aus einem vorbeifahrenden, abbremsenden Auto (Verehrsgefährdung), ebenso wenig auf privatem Gelände oder in durch Feuerwehr/Polizei abgesperrtem Bereich (das ist nur als Pressevertreter erlaubt).

@26Sammy112

so richtig. habe es vielleicht nicht eindeutig formuliert, aber ich habe mehrmals betont, dass es darum geht, wenn das opfer zu sehen ist. :) Genau darum gehts ja in dem Gesetz auch