Darf man einfach so Leute Filmen?

8 Antworten

Das darf er. Du hast dich halt an einem Ort aufgehalten wo sehr viel gefilmt und fotografiert wird. Da musst du damit rechnen das jemand sich zufällig aufnimmt.

Andere Länder andere Sitten. Wahrscheinlich war es demjenigen gar nicht bewusst, dass er gegen deutsches Recht verstoßen könnte.

Die Straße kann er filmen, wenn du zufällig durchläufst ist das nicht relevant, anders sieht es hier aus mit direkten Aufnahmen von dir. Siehst du so gut aus? :)

Portraits: nein, aber wenn du nur "schmückendes Beiwerk" einer ganz normalen städtischen Aufnahme bist, ist das vollkommen rechtens.

Ich bin zwar kein Jurist, mir ist aber absolut kein Gesetz bekannt, dass die Anfertigung solcher Bilder verbietet.

Das Recht am eigenen Bild (§22 Kunsturheber Gesetz), dass Leute in diesen Diskussionen gerne anbringen, spricht explizit nur von der Verbreitung/Veröffentlichung. Vom Anfertigen steht dort kein Wort.

Solange die Aufnahmen also nicht gegen andere Gesetze verstoßen (Hilflose person, geschützter Bereich, usw), dürfte es legal sein.

Wenn es sich net um einen privaten oder intimen Moment handelt der dort aufgenommen wird, dann gilt die Panoramafreiheit.

Du bist in öffentlichem Raum und Film- und Bildaufnahmen sind da erlaubt, auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen.

BLAEKK  09.08.2021, 23:13

Nein.

Wer im öffentlichen Raum filmt, hat keine Narrenfreiheit. Zwar gilt die so genannte Panoramafreiheit. Doch diese urheberrechtliche Ausnahme betrifft nur einen Teil der Regelungen, welche das Filmen in der Öffentlichkeit regulieren. Alle anderen Gesetze (zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, Straßenverkehrsordnung) gelten dennoch.

emib5  09.08.2021, 23:17
@BLAEKK

Das „Recht am eigenen Bild“ hat nur mit dem Aufnehmen eines Bildes überhaupt nichts zu tun. Und was Du mit dem Verweis auf die StVO aussagen willst, erschließt sich mir nicht.

BLAEKK  09.08.2021, 23:18
@Coffeman444

Deine Unhöflichkeit ist widerlich, Herr Student. 30 Sekunden frontal ins Gesicht ist kein „Passant als Beiwerk“. Dein Einkaufsstraßenbeispiel also „Unfug“. Schönen Abend.

Coffeman444  09.08.2021, 23:20
@BLAEKK

Kommt auf die Verwertung drauf an - wenn die Nahaufnahme des Gesichts tatsächlich verwendet und einer breiten Öffentlichkeit präsentiert wird, dann ist selbstverständlich das Einverständnis einzuholen. Wenn es sich nur um Einstellungsaufnahmen handelt nicht.

BLAEKK  09.08.2021, 23:26
@Coffeman444

Nein. Es kommt beim Recht am eigenen Bild nicht auf die Verwertung an.

Nur weil die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild zufällig im öffentlichen Raum passiert, ist es nicht automatisch durch die „Panoramafreiheit“ gedeckt.

Coffeman444  09.08.2021, 23:28
@BLAEKK

.. nein das meine ich damit nicht - wenn du eine Nahaufnahme von jemandem machst, dann brichst du damit durch die Panoramafreiheit - diese trifft dann net mehr zu. Das Recht am Eigenen Bild ist aber nur dann verletzt wernn das Bild auch verwertet wird.

Ich kann von dir in der Öffentlichkeit eine Großaufnahme anfertigen und das Foto daheim ins Album kleben ohne dass du mich dran hindern kannst. Das Recht am eigenen Bild schützt dich nur vor Veröffentlichung, nicht von der Aufnahme an sich.

Coffeman444  09.08.2021, 23:35
@BLAEKK

Weil ich mich grad ein bisserl darin eingelesen habe.. wird das Thema bei euch in Deutschland (ich nehm an du bist Deutscher) echt so eng gesehen und streng ausgelegt?

Hier in Österreich fragt man sich einfach ob ein schutzwürdiges Interesse einer Person verletzt worden ist..

"Nur bei (befürchteter) Verletzung schutzwürdiger Interessen hat die abgebildete Person zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung (§ 81 UrhG), Beseitigung (§ 82 UrhG), Urteilsveröffentlichung (§ 85 UrhG) und eventuell Schadenersatz und Herausgabe des Gewinns (§ 87 UrhG) gegen den Veröffentlichenden."

Siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(%C3%96sterreich)

Also die Auslegung ist ziemlich restriktiv.. - du musst schon gute Gründe haben wonach ein Foto auf dem du zu sehen bist nicht verwertet werden darf.. schließlich bist du in öffentlichem Raum..

emib5  09.08.2021, 23:42
@BLAEKK

Doch, beim „Recht am eigenen Bild“ geht es einzig und allein im die Verwertung / Veröffentlichung eines Bildes.