Darf man mich einfach so fotografieren?

10 Antworten

Nein, die dürfen keine Bilder von dir machen und die Fotos auch nicht "veröffentlichen". Und im Unterricht sollten die Lehrer darauf achten, dass sie Schüler ihre Handys in der Tasche lassen!

Hast du selbst schon mit deinen Mitschülern darüber gesprochen, dass du das nicht möchtest??

Ich würde mal mit einem Klassen oder Vertrauenslehrer darüber sprechen, vielleicht auch mit deinen Eltern. So ein Verhalten sollte auf keinen Fall geduldet werden!

Schließlich weiß man ja nie, wer dann diese Fotos von dir bekommt und wo die dann wieder auftauchen können!!

Nein, sie dürfen dich nicht einfach so fotografieren, noch wneiger die Bilder weiterschicken über Netzwerke sie Whatsapp, Facebook etc. Du kannst rechtlich dagegen vorgehen aber ich denke da es im Kreis der Klasse ist wäre das zu krass... Rede mal mit ihnen, ich denke es steckt sowieso nicht mehr als Langeweile dahinter!

Ja langweile - Witze usw. Aber was wenn ich später mal eine wichtige Person aka Promi werde? Dann können die mich bestechen weil die sozusagen was in der Hand gegen mich haben...

@KayOne2012

Wieso ? Fotografieren sie dich nackt ? Im Unterricht sind die Bilder dann ja wohl eher harmlos.

@KayOne2012

Was haben sie denn in der Hand? Ein Foto von dir, wo du im Klassenraum sitzt?

@Kleckerfrau

Hässlige Blicke Mimimik und Gestik sind dermaßen ** und ich achte nicht wirklich auf mein aussehen, also sehe verschlafen aus und ungekammte haare, nur in der schule aber.

@KayOne2012

Wenn du mal ein Promi wirst, hast du andere Probleme ;-), als eher langweilige Fotos aus dem Unterricht. Da gehts dann um Schlüppi- und Nippelblitzer.

@Kandahar

Und richtig hässlig aussehe

Ohne deine Einwilligung dürfen sie nichtmehr Fotos schießen, wenn sie diese dann auch noch verschicken gehen sie zuweit

Du bist keine Person der öffentlichen Lebens - das unterscheidet dich von einem Promi.

Für dich gilt das Recht am eigenen Bild, das besagt, dass diese Bilder (oder Videos, Zeichnungen, Karrikaturen u.ä.) ohne deine Erlaubnis nicht weiter verbreitet werden dürfen.

§ 22 KunstUrhG:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]"

Weiter heißt es:

§ 33 KunstUrhG

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Das alles gibt es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html

Stehen demnächst Referate mit eigener Themenwahl an? Dann könnte man das mal im Rahmen eines Referates (vllt. in Wirtschaft oder Kunst) thematisieren. Oder man redet mal mit dem Wirtschaftslehrer, ob er das nicht mal irgendwie im Unterricht unterbringen kann.

Meiner Meinung nach beste Antwort.

Sie dürfen bilder aufnehmen jedoch nicht ohne deine Einwilligung veröffentlichen und sie auch nicht anderen zeigen.