Darf man Filme Stream per Zoom?


16.04.2021, 09:58

PS:Was ist wenn ich die DVD habe und dadurch den Film Teile.

5 Antworten

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cobra1306 fragt:

Darf ich die Filme von Netflix Streamen?!
Was ist wenn ich die DVD habe und dadurch den Film Teile.

Das alles darf laut UrhG nur einer: Der Urheber des Werkes, hier also des Filmes, und dann noch dessen Vertragspartner im Sinne von UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten, hier also die Firma Netflix.

Denn in UrhG § 15 Allgemeines heißt es:

"(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

1. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19),

2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a),

3. das Senderecht (§ 20),"

Zu Nummer 1 schreibt UrhG § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht Absatz 4:

(4) Das Vorführungsrecht ist das Recht, ein Werk der bildenden Künste, ein Lichtbildwerk, ein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

Dafür hat dir Netflix bestimmt keine Erlaubnis gegeben. Zur Frage, ab wann deine "Vorführung" "öffentlich" ist, lese bitte UrhG § 15 Absatz 3:

(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Laut UrhG darfst du Filme, die du gekauft (etwa auf DVD) oder gemietet (etwa von Netflix) hast, also nur Personen zeigen, mit denen du zumindest über eine Ecke "durch persönliche Beziehungen verbunden" bist.

Im Streitfall entscheidet dann ein angerufenes Gericht darüber, ob der Vetter des Kumpels deines Freundes auch noch dazu zählt oder schon zur hier genannten "Öffentlichkeit".

Anders kann es aussehen, wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, der dir mehr erlaubt, als im UrhG steht, oder weniger erlaubt. So haben manche Kneipenwirte einen Vertrag, laut dem sie zum Beispiel Fußballspiele oder den sonntäglichen Tatort einer Öffentlichkeit präsentieren dürfen.

Und auf mancher DVD steht auch irgendetwas darüber, was man mit der DVD machen darf und was nicht, und dass man dem zugestimmt hätte durch den Kauf der DVD und durch das Öffnen der DVD-Hülle.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du zahlst dafür die Dienste nutzen zu dürfen. Du zahlst nicht dafür die Inhalte Anderen zugänglich zu machen. ;)

Darf ich die Filme von Netflix Streamen?!

Nein, darfst Du nicht.

Ich denke nicht, dass dass erlaubt ist.

Ausser bei Disney+ nennt sich dort "GroupWatch".