Welche Datenschutzlizenz gilt für Firmenlogos?

5 Antworten

Eine "Datenschutzlizenz" gibt es nicht. Aber es gibt Firmenlogos.

Ein Logo (oder sonst eines dieser hier genannten "4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst") ist entweder

a) geschützt als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke

b) oder es ist es nicht.

Ob es das ist, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht anhand der Schöpfungshöhe, die dieses Werk erreicht. Beim Logo der doch recht bekannten ARD hat es laut einem Urteil nicht dazu gereicht.

In solch einem Fall ist das Logo nicht als Werk geschützt, sondern höchstens noch als Markenzeichen im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes, und damit soweit: § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Und bei reinen Firmennamen entsprechend § 5 Geschäftliche Bezeichnungen und § 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Dafür greift dann dieses Urteil:

  • "Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Quelle, bitte dort weiterlesen: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Falls doch ein Werk vorliegt, bietet das UrhG diese Ausnahme-Regelungen:

Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen.

Dabei helfen insbesondere § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse  § 51 Zitate  § 51a Karikatur, Parodie und Pastiche.

Die reine Mitteilung, dass das Unternehmen X etwas getan hat, kann man natürlich mit dem Logo des Unternehmens X "dekorieren". Dies ist in der Regel kein Missbrauch des Logos - aber eines geschützten Werkes, falls das Logo eines ist (was wir nicht wissen).

Aber aus welchem Grund sollte man das tun? Wozu sollte das gut sein? Im Fernsehen hilft die Wiedergabe des Logos möglicherweise dem Zuschauer, die Nachricht einzuordnen: "Aha. HP. Kennich. Habich. Iss ja mein Computer!" Aber in einer wissenschaftlichen Arbeit??

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt auf die Arbeit an? Bei irgendeiner privaten Geschichte wird kaum einer was sagen - bei einer öffentliche Präsentation sollte man schon um die Erlaubnis fragen, das Logo nutzen zu dürfen.

naja Natürlich öffentlich... privat ist ja egal

Hallo,

du solltest den Inhaber des Logos um Zustimmung bitten. Denkbar ist, dass es zudem markenrechtlich geschützt ist. In diesem Fall sind die Abmahngebühren besonders hoch.

LG Culles

Das hat nichts mit Datenschutz zu tun, sondern mit Urheberrecht.

Logos darfst Du grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers verwenden.

Was für eine "Arbeit" meinst Du hier?

Ich spreche jetzt von Facharbeiten... Könnte aber auch alles andere öffentliche sein

@EDriver9000

Es ist ein entscheidender Unterschied, ob Du es in einem wissenschaftlichen Kontext nutzen willst oder für kommerzielle Zwecke.

In einer Facharbeit kannst Du die grundsätzlich Logos verwenden, wenn sich die Facharbeit konkret darauf bezieht (Zitatrecht). Also wenn Du zum Beispiel erläuterst, wieso ein Logo so gestaltet wurde, wie es aussieht.

Das könnte zu einem Problem werden, das geht nur mit einem Einverständnis der jeweiligen Firma.