Darf man einen Ring der Totenkopf-SS (egal ob echt oder Replika) in der Öffentlichkeit tragen?

6 Antworten

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"Die Verbreitung und Verwendung von Symbolen und Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus und von verbotenen Neonazi-Organisationen gilt im deutschen Strafrecht als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist nach § 86a StGB strafbar."

Damit dürfte deine Frage beantwortet sein, die SS-Runen sind ein Kennzeichen der NS-Zeit und somit verboten.

Ich frage mich warum es dann Leute gibt die seit Monaten ungestraft mit dem Ding rumrennen...

@Wiraqocha

Weil niemand sie anzeigt.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wie soll jemand bestraft werden, wenn niemand eine Anzeige formuliert oder es der Polizei auffällt.

@Lemo1991

Warum sollten sie angezeigt werden? Eine Frau mit Kopftuch kann ja dann auch angezeigt werden.

Man kann doch niemals eine ganze Menschen Gruppe verbieten.

Nein, diese Symbole sind in Deutschland verboten und dürfen nicht öffentlich gezeigt werden.

Und was wenn das Hakenkreuz irgendwie entfernt wurde?Irgendwelche alten Runen dürften ja eigentlich erlaubt sein.Ich dachte eiegntlich dass er vielleicht wegen seiner Bedeutung verboten sein könnte.

es geht nicht um das Hakenkreuz, auch die Runen sind ein Kennzeichen der NS-Zeit und somit verboten.

@Lemo1991

Warum ist denn die NS Zeit verboten?

@Imperator12

Nicht die NS-Zeit ist verboten, sondern deren Symbole. Die Gründe dürften klar sein.

@716167

Und welche gründe?

@Imperator12

Die Verbrechen der Nazis sind allgemein bekannt.

@716167

Die verbrechen des Islams und der IS auch.

@Imperator12

Was ist denn mit dir falsch XD

Sollte ich persönlich dich mit so einem Teil auf der Straße sehen dann würdest du die Prügel deines Lebens beziehen. Das selbe gilt auch für das Zeichen der Waffen SS. Aufgrund ihrer Beteiligung am Holocaust, am Porajmos und an zahlreichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die zivile Bevölkerung wurde sie 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verbreitung von Propagandamaterial und Verwendung von Symbolen der SS (§§ 86 und 86a StGB) strafbar.

Calm your tits. Ich habe hier gefragt weil ein Mitglied meiner Familie (leider) eben dies tut.

Dann kläre ihn auf das es verboten ist mit solchen oder ähnlichen Dingen durch die Gegend zu laufen. Falls er nicht auf dich hören will bzw. wird, dann würde ich an deiner Stelle zur nächsten Polizeidienststelle spazieren und denen den Sachverhalt erklären und die werden sich dann einmal mit ihm unterhalten. Hat er Glück kommt er mit einer Verwarnung davon und ist das Teil los und wenn er Pech hat dann kann seine Unterkunft auf ein paar qm schrumpfen. Dagegen unternehmen würde ich auf jeden Fall etwas, weil so etwas geht gar nicht. Wenn wir nicht mehr mit unseren Kutten durch die Gegend laufen dürfen, weil es per Gericht verboten wurde und wir unseren alten namen genauso wenig wie die Angels mehr benutzen dürfen dann darf der auch nicht so einem Mist durch die Gegend rennen. Würde er auf einen von uns treffen und der würde dem Ring sehen, dann passieren zwei Dinge zum Einem ist er den Ring sofort los und zum Anderen wird unser Clubmitglied persönlich bei der Polizei abliefern.

Fahr nach England. Dort wird am Wochenende von Hobby-Weltkrieger Krieg gespielt mit original Nazi-Krempel.

Ist strafbewehrt. Der SS-Totenkopf fällt unter das Verbot nach § 86a StGB. Hakenkreuz und SS-Runen sowieso.

Abgesehen davon ist es geschmacklos, mit so 'nem Ding rumzurennen.

Und ein Kopftuch ist nicht geschmacklos?

@Imperator12

Was für eine dumme Frage. Natürlich ist ein Kopftuch geschmacklos. Es unterliegt aber nicht dem § 86a StGB.

@Hegemon

Und warum nicht?

@Imperator12

Weil ein Kopftuch kein Nazisymbol ist. Ist das so schwer zu begreifen?