Darf man einem Kind verbieten auf die Toilette zu gehen?
Gestern waren wir nach einem langen Spaziergang in einer Eisdiele, mit 6 Kindern. Ein Kind musste wirklich seeehr dringend auf die Toilette. Die Mitarbeiterin sagte es gäbe überhaupt GAR KEINE Toilette in diesem Laden... - JA KLAR!!!!
Heute war ich ein bisschen auf der Facebook Seite dieses Geschäfts, und dort hab ich gelesen das noch eine Dame dieses Problem mit ihrem Kind hatte! Als Antwort kam das ein "Personaltoilette" vorhanden sei, aber nicht von Kunden benutzt werden darf..blabla. ABER es sei schon mal vorgekommen das sie Ausnahmen gemacht haben bei KINDERN! Die kleine stand gestern fast weinend vor ihr!!!
Meine Frage nun, einfach weil es mich für die Zukunft interessiert..., dürfen sie den Toiletten-Gang verbieten??? Gerade bei Kindern?? Lg & danke im Vorraus.
7 Antworten
Nein, dass ist Nötigung, ein Kind nicht zur Toilette zu lassen, vor allem in einer Eisdiele und anderen Läden, wo mal essen/trinken bestellt. Das einzige, was die machen können ist, Trinkgeld für die Reinigung zu wollen, aber nicht sehr viel. Bei unserer Eisdiele durfte ich auch schon pinkeln, ohne bestellt zu haben, dass müssen die in dem Fall nicht zulassen, aber dass war schon nett.
Eine Kundentoilette muss erst ab einer bestimmten Anzahl von Besucherplätzen vorhanden sein. Auf die Personaltoilette darf soviel ich weiß kein Kunde, auch kein Kind. Da gibt es bestimmte Hygienevorschriften, die das verbieten.
Ich war mal in einer Metzgerei und dort musste auch dringend ein Kind auf die Toilette. Die Verkäuferin sagte, dass das wegen hygenischer Vorschriften nicht erlaubt sei. Die Mutter könnte aber mit ihrem Kind draußen auf der Straße an einen Baum gehen, wenn es so dringend sei. Die Verkäuferin hat sich entschuldigt, aber sie dürfe das nicht.
Ja, die Gaststätte darf die Bitte um Nutzung der Toilette verwehren, selbst wenn das Kind noch so dringend muss und sich vielleicht sogar in die Hose macht, denn es ist und bleibt ein privater Gewerbebetrieb, und da gilt das Hausrecht. Das gilt natürlich nur, wenn ihr KEINE KUNDEN seid!
So weit ich informiert bin, muss, das ist Gesetz, sonst bekommt man die zulassung nicht, die kleinste Bude, die etwas zum Essen und Trinken verkauft eine Gästetoilette anbieten.
Hallo !
Bei Erwachsenen stellt das Verweigern des Toilettengangs keinen strafrechtlichen Tatbestand dar -->
http://www.frag-einen-anwalt.de/Benutzung-der-Toilette-verweigert---f63.html
Wie das bei kleinen Kindern ist weiß ich nicht, aber wie ich die Welt einschätze wahrscheinlich auch nicht.
LG Spielkamerad