Hat man wenn man in einem Restaurant Gast ist nicht das Recht auf eine kostenlose Toilette?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Unverschämt 57%
Zulässig 26%
Nicht unverschämt 13%
Unzulässig 4%

9 Antworten

Zulässig

Meines Wissens nach :

Das Verrichten der Notdurft darf nicht verweigert werden.

Es darf ein Kostenbeitrag erhoben werden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hast du in einem normalen Lokal schon mal erlebt, dass du dafür bezahlen musstest?

@Jochen5

Nein, aber das war nicht der Punkt der Fragestellung....

Als Kioskbetreiber dürftest Du es nicht einmal zulassen, dass die Getränke vor Ort geöffnet werden, wenn Du keine Toilette hast

@Torfkopp63

Das ist ja eher was anderes. Die haben ja auch keine Genehmigung Alkohol aus zu schenken

@Jochen5

Das hat mit Alkohol nichts zu tun, sondern damit dass sie die Möglichkeit haben müssen irgendwo pinkeln zu gehen..

@Torfkopp63

Da heißt auch bei Getränken wie Cola, Wasser usw.

@Jochen5

Ja..... Was reinläuft muss auch wieder raus....

Leider darf die Notdurft auch verwehrt werden. Es gab dort rechtskräftige Urteile.

Gaststättenrecht ist Landesrecht. Wenn das Restaurant als Raststätte geführt wird, muss es den Gästen keine kostenlose Toilette zur Verfügung stellen.

Das war aber wie schon geschrieben habe nicht direkt an der Autobahn. Um hin zu kommen musste man sie an der Ausfahrt verlassen.

@Jochen5

Habe ich Autobahnraststätte geschrieben?

@Novos

Nein meinte ja nur

Zulässig

Ich empfinde es als unverschämt, das man erwartet umsonst in einem Restaurant aufs Klo zu gehen, unabhängig vom Verzehr. Niemand hindert dich, die wunderbar sauberen Autobahntoiltetten zu nutzen. Viel Spass.

Den Coupon kannst du gegen Waren verrechnen.

Ich persönlich zahle gerne für eine saubere Toilette und man sagen was man will- Sanifair ist in der Regel sauber.

Saubere Autobahntoiletten (Sanifair)? Ich hoffe, daß Du das nur als Witz gemeint hat.

Normal wähle ich tatsächlich die kostenlosen- ist die letzten Jahre echt besser gworden- und kostenlos! Da erwarte ich nichts perfektes!

Meine schmimmste Erfahrung die letzten Jahre war aber eine Sanifair- Toilette- ich hatte , weil ich mich wegen spezieller Gegegebenheiten ausnahmsweise echt setzen mußte, eine Sanifair-Toilette gewählt und dafür ordentlich bezahlt.

Ich war noch nicht fertig , und dann ging die Spülung los- der ganze Hintern war naß von TOILETTENWASSER- ekelig ohne Ende. Hätte ich nur irgendwo eine Dusche gefunden! Nichts" Ich hatte danach echt Probleme mit meinem Ekel- und das als nicht Zwangskranke sondern in dieser Hinsicht echt "Normalo". Ich war echt froh als ich endlich ausgiebig Duschen konnte. Mit diesem Ekel mußte ich bis zu unserer Unterkunft fertig werden. Und das war echt lange.

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NIE wieder SANIFAIR !!!!

Jemand zwangskrankes (punkto Hygiene) wäre bald kollabiert- wegen dem Ekel deswegen und hätte die Unterkunft gar nicht mehr erreicht. Ich werde nie wieder mehr auf eine Sanifair- Toilette gehen!!!! Lieber auf normale, kostenlose Autobahntoiletten- im Stehen oder Sitzen nach Putzen und mehreren Lagen selbst mitgebrachten Toilettenpapier(gehört doch eigentlich bei einer Reise dazu)- bitte nicht das Klo damit verstopfen!- schmeißt das Zeugs in die Mülleimer davor!

Die kostenlosen Klos auf den Autobahn- PParkplätzen mit WC , aber ohne Raststätte sind die letzten Jahre echt wesentlich besser geworden- die werden MEHRmals täglich gereinigt, natürlich nicht nach JEDER Benutzung, aber so , wie es im Augenblick ist, finde ich das VOLL o.k. und finde nichts dran zu mäkeln. Natürlich kann man bei kostenlos nicht extra Putzkräfte für anstellen, die nach jedem Benutzer reinigen!

Nicht unverschämt

In Deutschland ist das vollkommen normal. In der Regel wird man zwar nicht zum Bezahlen gezwungen, aber auch dies ist zulässig. Meist sitzt dann eher jemand vor der Toilette mit einem Korb für das Geld.

Da war keiner mit einem Korb. Da war ein Automat mit Drehkreuz

@Jochen5

Genau, aber das ist, wie gesagt, auch zulässig, auch wenn es nicht die Regel ist.

Zulässig

Nicht Moral mit Recht vermengen. Moralisch gesehen ist es bei zahlenden Gästen unverschämt und dreist.

Juristisch gesehen darf jede Dienstleistung berechnet werden.