Darf man eine als Ferienwohnung genehmigte Wohnung auch zu Dauer-Wohnzwecken vermieten?

4 Antworten

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Erkundige Dich beim zuständigen Bauamt wie lange ein Mieter als Gast da wohnen kann.

Oft wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt oder im Nutzungsplan ist schon enthalten, dass Ferienwohnungen auch auf Dauer vermietet werden können.

Der Mieter muss sich dann allerdings anmelden, wenn er längerfristig dort wohnen will.

hallo Rathilda, die Nutzung bestimmt sich ganz alleine durch das BauGB i.v. mit der BauNvo und einem Flächennutzungspan, falls vorhanden. Eine Ferienwohnung dient nicht der "ständigen" Wohnnutzung. Die Ferienwohnung dient allein Erholungszwecken. Sollte diese durch eine Baugenehmigung Rechtskraft erlangt haben, benötigst du für eine Nutzung zum ständigen Wohnsitz, falls zulässig, eine Nutzungsänderung (auch Baugenehmigung). Eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt wäre ratsam. Den Gebietscharakter erfährst du auch bei deiner zuständigen Gemeinde. Denn der entscheidet über die Nutzung! lg, peti25

Wenn die Wohnung als Ferienwohnung baurechtlich genehmigt ist, darf eine Dauernutzung nicht erfolgen. Wenn sie nur als Ferienwohnung genutzt wird, aber als "normale" Wohnung genehmigt wurde, kommt nur das Finanzamt. Denn Ferienwohnungen gelten als Gewerbe und sind anders zu versteuern als normale Wohnungen.

wo kein Kläger..in Prinzip ist es egal ob kurzfristig oder monatelang vermietet ...zudem kann man die Wohnung sicherlich umwidmen lassen

Seehausen  27.06.2010, 10:33

Das gibt Bußgelder und Ärger mit Finanzamt!