Wohnrecht in Gewerbegebieten

3 Antworten

Soweit eine Änderung des Hauses als Mietobjekt nicht notwendig ist, kannst du es vermieten wie du willst. Grundsätzlich würde ich mich mit der Kommune in Verbindung setzen.

Wenn es ein Gewerbemischgebiet ist und als solches auch bei den Ämtern eingetragen ist, ist es kein Problem. Sollte es aber ein reines Gewerbegebiet sein, dann ist es nur Leuten gestattet dort zu wohnen, der Betriebsleiter ist oder zum Aufsichts- und Bereitschaftspersonal des benachbarten Gewerbebetriebes gehört. Hier nachzulesen http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=319

Verboten ist es nicht dort zu wohnen, du solltest bei deinem Vorhaben das Bauamt der Stadt bezgl. der Genehmigungen anfragen. Doch die Möglichkeit bei einem Gewerbegebiet ist, dass in Kürze in unmittlelbarer Nähe ein Betrieb entsteht, der sehr laut ist, dann könnte es wegen dem Lärm zu Differenzen mit dem Mieter kommen. Vorher im MV drauf hinweisen.