Darf der Vermieter eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten für Gäste in einem Mietshaus?

2 Antworten

Wenn ihm das Mehrfamilienhaus gehört, darf er vermieten, an wen er möchte. Ob schwarz oder weiß, ob mit Kinder oder ohne, ob mit Hund oder nicht - er muss die anderen Mieter nicht fragen.

Wenn dir das Wohnumfeld nicht mehr gefällt, musst du ausziehen.

Wie vordem auch schon gesagt, gibt es hingegen Städte, die - weil Wohnraum knapp ist - die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung untersagen.

Du hast uns nicht gesagt, in welcher Stadt du wohnst. Aber: selbst in Berlin betrifft diese Regelung nur einzelne Stadtbezirke. Nicht die ganze Stadt !!!

Von daher: wenn dein Vermieter das möchte, dann darf er frei entscheiden, was mit seinem Haus und seinen Wohnungen passiert.

Anders sieht es aus, wenn du in einer Wohnanlage wohnst, die aus Eigentumswohnungen besteht. Hier muss - weil es "artfremd" ist - die Eigentümergemeinschaft befragt werden und die beschließt, ob er das darf oder nicht.

Aber leider hast du uns auch nicht gesagt, ob du in einem Mehrfamilienhaus wohnst (das einem Eigentümer allein gehört) oder in einer Wohnanlage, die mehrere Eigentümer hat.

Das ist z.Zt. noch eine Grauzone. In verschiedenen Städten (z. B. Köln) ist diese Zweckenfremdung verboten und wird mit einem empfindlichen Bußgeld belegt.

In einem reinen Wohngebiet kann das durch das Ordnungsamt unterbunden werden

In dem Mietshaus sind 5 Wohnungen wovon 3 dauerhaft vermietet sind. Es geht mir nur darum ob er dort in regelmäßigen Abständen fremde auf Zeit unterbringen darf

@snoophh

Darf er, wenn es in der Stadt nicht zufällig eine Regelung gibt, die diese "Nutzungsänderung" untersagt.