Festvermietung statt Ferienvermietung ok?

4 Antworten

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Ja, das ist kein Problem coronaseits. Aber Ihr müßt aufpassen, daß dann da nicht unverhofft ein Dauermietverhältnis auf unbestimmte Zeit wird. wird. Schaue die DAZU die rechtliche Lage genau an

realsausi2 
Fragesteller
 13.01.2021, 01:31

Danke für den Hinweis.

Die Gefahr besteht eher nicht, da die Mieterin schon aktiv nach einer anderen Bleibe sucht.

Silo123  13.01.2021, 15:32
@realsausi2

Aktiv suchen reicht nicht unbedingt alleine. Stell Dir vor , sie findest nichts. Und Du bekommst sie dann nicht raus, hast aber schon Verträge mit Sommergästen.

Ich habe von Kollegen da echt schon Horrorgeschichten gehört. Da wurden die anfangs netten Übergangsmieter auch aus Verzweiflung geradezu zu Bestien.

Ich habe ja keine Ahnung, wie angespannt bei Euch die Wohnungssituation ist.. Wenn sie sehr entspannt ist, o.k, da würde sie schon wegen des deutlich höheren Preises einer Ferienwohnung lieber bald ausziehen und was günstigeres finden aber bei einer angespannten Wohnungssituation kann sich das dann sehr wandeln (und Du wirst wohl von der keinen Spitzensaison- Superpreis nehmen (dann könnte im schlimmsten Fall sogar noch Wucher geltend gemacht werden)und Du bist ohne entsprechenden Vertrag und Handhabe, Deinen Gästen, mit den Du auch einen Vertrag hast, gegenüber schadensersatzpflichtig.

ICH hatte sowas noch nicht, habe aber Kollegen, denen sowas passiert ist, weiß da nicht alle juristischen Einzelheiten, aber es war für die echt der Horror. In

formiere Dich da besser VORHER.

realsausi2 
Fragesteller
 14.01.2021, 02:44
@Silo123

Wir werden natürlich einen Vertrag abschließen, der die Räumung der Wohnung zum Saisonbeginn Ostern 2021 beinhaltet.

Du als Vermieter müsstest dir da weniger Gedanken machen. Die Mieterin muss einiges bedenken:
https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus

Näheres dürftest Du auch bei deiner Gemeinde dazu erfahren.

Lysandra13  10.01.2021, 10:30

Trifft aber alles nicht zu :)

realsausi2 
Fragesteller
 10.01.2021, 10:35

Danke. Leider ist unsere Situation dort nicht behandelt.

Eine Dauervermietung geht. Die Frau muss sich einfach auf der Gemeinde anmelden.

Wie lange eine Vermietung dann schlussendlich dauert, ist nicht relevant. Sie muss sich dann einfach wieder abmelden und am neuen Wohnsitz anmelden.

realsausi2 
Fragesteller
 10.01.2021, 10:34

Danke

Ja, eine Wohnung darf vermietet werden, auch in corona Zeiten

realsausi2 
Fragesteller
 10.01.2021, 10:28

Danke.

Bei "normalen" Wohnungen ist das klar. Es handelt sich aber um eine Ferienwohnung. Gilt da das Gleiche.

Lysandra13  10.01.2021, 10:29
@realsausi2

Ihr vermietet sie ja nicht kurzfristig an Feriengäste, somit geht das