Kann eine juristische Person (Firma, z.B. GmbH) eine Wohnung zu Wohnzwecken mieten?

7 Antworten

Ja, die GmbH kann eine Wohnung mieten. Wenn die Wohnung für dich bzw. anderes Personal als Dienstwohnung benutzt werden soll, muß allerdings ein richtiger Mietvertrag (wie mit fremden Mietern) zwischen der GmbH und dem Mitarbeiter geschlossen werden. Die Miethöhe muß ortsüblich sein, insbesondere wird dann darauf geachtet, wenn ein GmbH-Gesellschafter einziehen soll. Ist die Miete zu niedrig bemessen, könnte das Finanzamt es als verdeckte Gewinnausschüttung werten.

aber sicher, z.B. für Angestellte, es gibt keine Einschränkung - sogar Autos können gekauft werden.

zusätzliche Erlöse aus Vermietung kommen hinzu

Das ist vielfach so üblich, dass Räumlichkeiten an Firmen vermietet werden.

Das können Hallen, Lagerräume oder auch Wohnungen sein.

Bei uns in der Nähe ist auch eine Wohnung an einen Firma vermietet, dort ist eine Niederlassung einer Immobiliengesellschaft untergebracht.

Firmen kaufen oder leasen ja auch Fahrzeuge, ohne dass "die Firma" oder juristische Person damit fahren könnte.

LG  C.C.

Wenn es geht, stellt sich aber die Frage: Wie kann man nachweisen, dass die Firma die Wohnung auch zu Wohnzwecken genutzt hat. Denn der Mietvertrag stellt für den Nachweis keine Grundlage dar, da die Firma als juristische Person wie gesagt nicht selbst in der Wohnung gewohnt haben kann.

klar kann sie mieten ...... (aber Vorsteuerabzug ist nicht möglich)