Vermietung - Können wir für eine gewerbliche Vermietung mehr Geld verlangen?

9 Antworten

Hi,

zunächst einmal ist es wichtig, ob Ihr die Einliegerwohnung überhaupt als Gewerbe vermieten dürft! Prüft in jedem Fall, ob eine Nutzungsänderung ( von Wohnen zu Gewerbe ) erlaubt ist.

Für ein stilles Gewerber, wie beispielsweise einem Bürobetrieb scheint das erst einmal unproblematisch zu sein. Allerdings sind aus meinen Erfahrungen die zuständigen Ordnungshüter recht streng, wenn dann die unerlaubte Nutzungsänderung ans Licht kommt... und das kann recht schnell gehen, beispielsweise entdeckt ein Konkurrent Euer Mietangebot in der Presse oder im Internet oder jemand ist neidisch und zeigt Euch an oder aber die Mieter "passen" dem einen oder anderen in der Umgebung nicht... es gibt recht viele Möglichkeiten. DARUM: Achtung, besser genehmigen lassen!

Im übrigen würde ich es nicht so pauschal sehen, das eine Gewerbemiete mehr "einbringt" . Das ist letztlich vom Angebot in Eurem Umkreis abhängig. Die Nachfrage regelt im Allgemeinen die Konditionen der Angebote und umgekehrt ...

Viel Erfolg bei der Vermietung

B. Wienke 3v-immo

Das geht nur wenn die Wohnung umgewidmet wird. Dafür ist zuerst das Ordnungsamt und das Bauamt zuständig.

Es könnte aber auch, trotz Umwidmung, sein, dass z.B. in einem Wohngebiet die "Büroräume" leerstehen bleben.

Da müsst ihr erst einmal klären, ob ihr dort überhaupt gewerblich vermieten dürft. Und ja, die Mieten für gewerbliche Objekte sind höher und unterliegen auch anderen Bedingungen

In den meisten städten gibt es einen sogannten Mietspiegel.Den gibt es im Rathaus.Da kannst einsehen wie hoch die Miete in dem Gebiet ist wo deine Wohnung sich befindet.Danach kannst die Miete festlegen und auch verlangen,egal ob du als Büro oder Mietwohnung vermieten willst.

Der Hauptunterschied ist: für die Kündigung gelten nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen sondern nur die Fristen, die vertraglich vereinbart sind.

Die Höhe der Miete hängt in jedem Fall nur von Eurem Verhandlungsgeschick ab. Bei zukünftigen Mieterhöhungen seid Ihr bei einer gewerblichen Vermietung nicht durch den Mietspiegel gebunden.

Dann spielt das Planungsrecht noch eine Rolle. Je nach Ausweisung im Bebauungsplan ist nicht jede gewerbliche Nutzung überall zulässig.

Außerdem sind für gewerbliche Räume ggf. höhere Brandschutzauflagen zu erfüllen. Also ggf. müsst Ihr noch mal Geld in die Hand nehmen.