Darf man bei "Eingeschränkten Halteverbot" parken?

9 Antworten

"Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt" das ist so richtig, du darfst dort drei Minuten halten um dir Etwa schnell ne Schachtel Zigaretten zu holen, oder um etwas zu be- oder entladen allerdings wenn du länger als drei Minuten hälst, dann parkst du, solltest du in dieser Zeit ein Ticket bekommen, dann musst du zahlen

Sergio12 
Fragesteller
 13.11.2013, 12:25

Genau das mein ich ja. Wie soll man länger als drei minuten halten? Nach drei minuten wird es ja zum parken...

Du darfst halten, aber nicht parken.

Wer länger hält als 3 Minuten oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

Also, fahr rechts ran, halte, Motor aus, Handy raus und telefoniert - darfst Du. Quasselst Du jedoch länger und fährst innerhalb 3 Minuten nicht wieder weg, kostet das teuer Geld.

Du verlässt Dein fahrzeug, wenn Du Dich aus dem direkten Einflussbereich entfernst. Also aussteigen darfst Du, auch einige Meter davonlaufen, mehr aber nicht. Gehst Du zum Bäcker rein ist das ein Parken und wieder bist Du dabei.

Aber egal was Du machst, z.B. ausladen, nach 3 Minuten hast Du wegzufahren.

Hobelholz  13.11.2013, 12:22

Nein! Be- und Entladen darf man solange man möchte. Es muss an sich aber nur zügig gehen.

Die Politesse oder wer kann zunächst erstmal NICHT erkennen, ob jemand be- und entlädt oder rechtswieedrig parkt. Das ist das Problem!

Es gelten drei Minuten, oder ein halten zum Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen.

Wenn Deine Oma also 15 Minuten braucht, um ins Auto zu steigen ist das okay. Entscheidend ist, dass Du in der Nähe des Fahrzeugs bist. Einladen bedeutet nicht, erst einen zweistündigen Einkaufsbummel zu machen.

Du darfst halten und ein-und ausladen. Aber nicht parken.

Es muss klar ersichtlich sein, das da ein Ladevorgang vor sich geht.

Also darf ich jetzt 3 Minuten halten und mein Wagen stehen lassen, weil das parken ist?

Du darfst 3 Minuten halten, das Fahrzeug jedoch nicht verlassen - also Dich nicht vom Fahrzeug entfernen. Du darfst aussteigen, kein Problem - aber nicht weggehen. Gehst Du weg ober steht das Fahrzeug länger als drei Minuten, dann ist es "Parken" und somit verboten.