Jemand aus unserem Mietshaus, parkt auf meinem Parkplatz, was kann ich dagegen tun?

12 Antworten

Schriftliche Beschwerde beim Vermieter und die Miete für den nicht nutzbaren Parkplatz einbehalten.

Du kannst den Falschparker auffordern den Parkplatz frei zu machen. Kommt er dem nicht nach Polizei einschalten. Sobald die den Wagen abschleppen lassen und der Typ die Rechnung blechen muss, wird er da nicht mehr parken.

Ansonsten kannst du wie schon gesagt auch Miete kürzen / bzw Parkplatzgebühr einbehalten. Dies muss aber glaube ich auch vorher dem Vermieter mitgeteilt werden, damit er eine Chance zur Besserung hat.

Das ist Privatgelände, da ist die Polizei nicht zuständig ... aber Miete kürzen wäre eine Variante

Sofern die Parkplätze nicht fest eingeteilt sind oder im Mietvertrag explizit steht das jedem Mitbewohner nur ein Parkplatz zur Verfügung steht wird es schwer glaube ich.

Ich würde nochmals an den Nachbarn und den Vermieter appellieren. Solltest du weiterhin zu keiner Lösung kommen, kannst du dich natürlich von einem Anwalt beraten lassen.

da kannst du nichts machen wenn der Vermieter nicht "mitspielt"!

Sicher, Mietkürzung um die Parkplatzmiete (nach vorheriger Ankündigung).

Das bezweifel ich. Es kommt zwar auf den Wortlaut des Mietvertrages an, also ob der Platz selbst nicht zugewiesen, aber die Anzahl der nutzbaren Stellplätze pro Wohneinheit definiert ist, machbar ist dann aber was.

Versucht werden sollte immer ein Konsens mit Vermieter und beteiligten Parteien, erstmal ohne Anwalt. Scheint hier schon nicht gefruchtet zu haben. Sich durch Mietkürzungen Stress mit dem Vermieter einzuhandeln, ist kontraproduktiv. Den will man ja auf der eigenen Seite wissen.

Es scheinen öffentlich zugängliche Parkplätze zu sein.

Da kannst du im Grunde nur einen freien Parkplatz wählen, auch wenn eine Partei zwei belegt.

Steht da deiner Meinung nach ein Falschparker kannst du diesen abschleppen lassen. Vorerst auf deine Kosten.

Der Vermieter kann da fürs erste wenig tun, außer den Falschparker (so er ein mieter ist) darauf hinzuweisen und ihn ggf. abmahnen. Da solltet ihr den Vermieter schriftlich darüber informieren.

Gleichzeitig könntet ihr da die Miete mindern. Wenn der Parkplatz für euch dauerhaft oder regelmäßig nicht nutzbar ist, dann könnt ihr die Miete dafür auch zu 100% mindern.

Aber: ihr seid da in der Beweispflicht. Es zählt hier Objektivität und nicht Subjektivität.