Wo befindet sich der Behindertenparkplatz? Vor oder hinter dem Verkehrsschild?

7 Antworten

Du hast voll in dem Bereich geparkt der für den Rollstuhlfahrer reserviert ist.Verkehrszeichen gilt ab Aufstellort und nicht vor dem Schild.Du wirst nicht um das Verwarngeld herum kommen.Ich bin mir fast sicher,dass du das auch selber weißt.

sorry, aber wenn ich es selber gewusst hätte, hätte ich die Frage nicht so dringend stellen müssen. Man kann nicht alles wissen....man sollte nur wissen, woher man die Antworten auf seine Fragen bekommt. Trotzdem Danke!!!

@hebammenpferd

Wie du selber erfahren mußtest ist es nicht ausreichend zu wissen wo man gewisse Antworten herbekommt. 35,-€ ist eine teure Auskunft.

@Peter501

ich hatte vor dem falschen Parken keine Frage, daher brauchte ich auch keine Antwort. Eine Frage hatte ich erst nach der Konsequenz einer nicht für nötig gehaltenen Frage. Die Frage habe ich in diesem Forum gestellt und Antworten von netten und z.T. sachkompetenten Menschen bekommen, ohne Zynismus. Ziel erreicht. Neunmalkluge mag ich übrigens überhaupt nicht.

@hebammenpferd

Machmal hilft einem auch der eigenen Verstand. ;-) Nichts für ungut, aber es sollte klar sein das ein Schild in aller Regel ab dem Aufstellungsort gilt. Jetzt wurde dir das halt für 35€ schriftlich mitgeteilt..

Ohne Pfeil und Markierung gilt dieses Schild immer erst ab Aufstellort.

Z. B. Halteverbote ohne Pfeile (!) und Streckenverbote gelten ja schließlich auch nicht vor dem Schild. ;)

Ja, leider hattest Du auf dem Behinderten-Parkplatz gestanden. Sei froh, dass wohl keine Behinderung vorlag und das Auto nicht umgesetzt (es heißt nicht "abgeschleppt") wurde.

Übrigens, ich bin vom Fach ;-)

So etwas sollte man allerdings auch als Autofahre wissen :-)

wie bei der Geschwindigkeitsbegrenzung! Wo beginnt die, hinter oder vor dem Schild? Zahle und der Fall ist erledigt!