Darf man bei diesen Beispielen schon Notwehr einsetzen?

7 Antworten

Wenn er bedrohlich ist, dann reicht mir persönlich das schon aus. Letztlich entscheidet ein Richter, wie die Situation einzuordnen war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Notwehr setzt gem. § 32 StGB einen gegenwärtigen Angriff voraus. Hierunter versteht man im Allgemeinen einen Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert. Unmittelbar bevorstehend ist ein Angriff dann, wenn das Verhalten unmittelbar in eine Verletzung schlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Verteidigungshandlung deren Erfolg gefährden könnte.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht erforderlich, dass Du bereits geschlagen wurdest. Im Regelfall dürfte es auch nicht erforderlich sein, dass der Angreifer schon zum Schlag ausholt. Wann ein Angriff darüber hinaus bereits "unmittelbar bevorsteht" hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab.

Daher würde ich grundsätzlich sagen, dass eine Notwehrlage im ersten und dritten Fall vorliegt. Im zweiten Fall wäre eine Notwehrlage denkbar, aber meines Erachtens auch nicht zwingend. In allen Konstellationen hängt die Einschätzung aber - wie gesagt - von allen Umständen des EInzelfalls ab, sodass in einem echten Fall auch durchaus eine andere Beurteilung möglich wäre.

Angenommen jemand kommt auf einen zu und  hebt die Fäuste, ist in Kampfstellung. Darf ichda schon den ersten Schlag oder sonstiges machen?

Nein. Notwehr ist es, einen gerade andauernden, rechtswidrigen Angriff gegen Dich mit den dafür notwendigen Mitteln abzuwehren.

Wenn Dich noch keiner schlägt, dann wehrst Du auch nichts ab. Schlägst Du zuerst, dann bist Du der Angreifer.

"Vorherige Anzeichen eines Kampfes" sind noch kein Kampf.

Nebenbei: Weggehen (auch schon, wenn es erste Anzeichen für einen evtl. bevorstehenden Angriff zu erkennen sind) ist auch eine Option.

CharliePace  22.05.2020, 11:24

Man soll sich also erstmal schlagen lassen?

Waldmensch70  22.05.2020, 11:25
@CharliePace

Was hast Du an meiner Antwort nicht verstanden?

Jersinia  22.05.2020, 11:29
@CharliePace

Wenn man schlau ist, vermeidet oder verlässt solche Situationen.

Wenn man nicht ganz so schlau ist, lässt man sich erstmal schlagen. Ein Präventivschlag ist KEINE Notwehr.

CharliePace  22.05.2020, 11:31
@Jersinia

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden.

CharliePace  22.05.2020, 11:34
@Waldmensch70

Eigentlich habe ich deine Antwort verstanden, ich finde sie nur blöd formuliert, bzw. Für den Laien unverständlich.

Es klingt so, als müsse der Aggressor erst ausholen, bevor man selbst schlagen darf, das stimmt natürlich nicht, das wäre fatal.

Wenn der Aggressor in die Wohlfühlzone vordringt, dann ist das bereits als kurz bevorstehender Angriff zu werten.

Jersinia  22.05.2020, 11:34
@CharliePace

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden.

ok, wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann lässt Du Dich halt erst schlagen. Kann man machen, wenn man das so möchte.

Waldmensch70  22.05.2020, 11:41
@CharliePace
Es klingt so, als müsse der Aggressor erst ausholen, bevor man selbst schlagen darf, das stimmt natürlich nicht, das wäre fatal.

Was Du "findest" hat aber keine rechtliche Relevanz.

Wenn der Aggressor in die Wohlfühlzone vordringt, dann ist das bereits als kurz bevorstehender Angriff zu werten.

Hast Du (juristische) Quellen für diese Aussage?

Ich empfehle, den zuständigen Paragraphen zu lesen: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Da steht

§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Beachte dabei Absatz 2.

Da ist klar geregelt, dass der Angriff gegenwärtig sein muss, er muss also in dem Moment in dem Du Dich auf die Notwehr berufst und Dich wehrst stattfinden.

Ab wann das genau der Fall ist, das wird dann schon der Richter für Dich beurteilen.

CharliePace  22.05.2020, 11:42
@Jersinia

Warum sollte man sich erst schlagen lassen? Das muss man Gesetzlich nicht mit sich machen lassen, man darf sich auch vorher verteidigen.

Abgesehen davon sind 99% der Kämpfe eh nach dem ersten Treffer entschieden.

CharliePace  22.05.2020, 11:48
@Waldmensch70

Ich stütze mich auf auf der gleichen juristischen Grundlage, auf der du dich stützt. Nur dass ich auch die anderen Absätze kenne.

Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Quelle: Paragraph 32, Abschnitt 1, Absatz 2.

Ein Angriff ist unmittelbar, wenn der Aggressor in Schlagdistanz ist.

Jersinia  22.05.2020, 11:49
@CharliePace

Das muss man Gesetzlich nicht mit sich machen lassen,

Das ist nicht korrekt. Siehe Kommentar von Waldmensch70.

Abgesehen davon sind 99% der Kämpfe eh nach dem ersten Treffer entschieden.

Wenn Du Dich unbedingt prügeln möchtest, dann prügel Dich halt. Aber verlang von uns nicht die Zustimmung zu Deinem Verhalten. Und jammere hinterher nicht rum, dass der Richter Deiner Sicht der Dinge so gar nicht zustimmen möchte.

CharliePace  22.05.2020, 11:50
@Jersinia

Siehe mein Kommentar...

Ich weiß schon wovon ich rede.

Waldmensch70  22.05.2020, 12:05
@CharliePace

 

Ich stimme Dir ja im Grunde vollkommen zu und ja, ich kenne auch den betreffenden Gesetzestext.

Ich scheue mich nur davor, hier aufgrund der Fragestellung und der offensichtlichen Unwissenheit des Fragestellers so etwas wie einen "pauschalen Freibrief" als Antwort zu geben. Denn genau diese Einzelfallentscheidungen sind es, die die Sache schwierig machen, so dass man da eigentlich keine pauschale Antwort geben kann.

Klar, wenn jemand vor mir steht, lautstark verkündet "ich stech' Dich ab!" und dann ein Messer zieht, dann würde ich auch nicht abwarten, bis er den ersten Stich gemacht hat (wahlloses Beispiel).

Aber wenn sich da z.B. vor einer Kneipe irgend ein Ärger "zusammenbraut", dann muss man sich auch immer die Frage gefallen lassen, warum man nicht bei den ersten Anzeichen einfach von dannen gezogen ist und sich stattdessen auf die Provokation eingelassen hat und erst abgewartet hat, bis die Situation eskaliert ist.

Siehe Formulierung des Fragestellers

Und wie ist das, wenn jemand sein T-Shirt auszieht und arg provoziert und eine Schlägerei andeutet?

Da sehe ich jetzt keinen Grund. warum man da (aufgrund der "Vermutung, dass da jemand etwas andeutet") das Recht haben sollte, deshalb jemanden zuerst zu schlagen?

Da dreht man sich um und geht einfach weg.

Aber, wie gesagt, kein Angriff hier von meiner Seite gegen Dich, rechtlich sehen wir die Sache vermutlich gleich. 😉

CharliePace  22.05.2020, 12:24
@Waldmensch70

Ja, jetzt kommen wir so langsam auf einen gemeinsamen Nenner^^

dann muss man sich auch immer die Frage gefallen lassen, warum man nicht bei den ersten Anzeichen einfach von dannen gezogen ist und sich stattdessen auf die Provokation eingelassen hat und erst abgewartet hat, bis die Situation eskaliert ist.

Weil das Recht nicht dem Unrecht weichen muss. Wenn ich mich vor ner Kneipe setzen will und jemand Streit anfängt, muss ich ja nicht gehen, um Rechtlich auf der richtigen Seite zu sein. Daher rate ich zu sowas normalerweise nicht.

Natürlich hast du trotzdem recht, solche Fragen kommen. Es sind ja auch schon Leute in den Knast gegangen, obwohl sie sich nur verteidigt haben.

Da sehe ich jetzt keinen Grund. warum man da (aufgrund der "Vermutung, dass da jemand etwas andeutet") das Recht haben sollte, deshalb jemanden zuerst zu schlagen?

Deswegen habe ich in meiner Antwort geschrieben, dass man immer Abstand halten muss. Wenn man weit genug vom Aggressor entfernt ist, kann er dich nicht schlagen und du ihn auch nicht. Wenn man diese Regel einhält und klar macht, dass man keinen Streit will, ist man eigentlich Rechtlich, so gut gesichert wie möglich.

Wenn der Aggressor dann eben doch zu nahe an dich rankommt, muss schon im Vorfeld allen anwesenden klar gemacht worden sein, wer Aggressor ist.

Lange Rede kurzer Sinn: Man darf sich dem Aggressor gar nicht zu nah sein, dann kann auch nichts passieren.

uni1234  22.05.2020, 12:23

Der Angriff muss gerade nicht andauern. Es ist ausreichend, dass er unmittelbar bevorsteht!

Klares Ja denn wenn du am Boden liegst bringt dir der beste Selbstverteidigungs Griff auch nichts mehr und SV ist kein Sport da beginnts nicht beim Anpfiff

Um es einfach zu machen, in Deinen Beispielen musst Du den ersten Schlag abwarten. Wenn dieser gerade stattfindet, kannst Du Dich wehren. Vorsorglich eine auf die Ömme ist Körperverletzung und dann wäre er der Notwehrberechtigte.

CharliePace  22.05.2020, 12:03

Nein. Wenn der Aggressor trotz Aufforderung stehen zu bleiben, immer näher kommt, dann darf man ihn zur Not auch abknallen, damit das mal klar gestellt ist. Keiner muss sich in Bedrohliche Situationen begeben.