Als Boxer in Schlägerei verwickelt.

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Für dich gilt das selbe Recht, wie für alle anderen auch. Wenn dich jemand angreift, darfst du dich aus Notwehr verteidigen, mehr nicht. Sprich, bring ihn dazu, dich nicht mehr anzugreifen. Wenn er am Boden ist, ist Schluss. Teile es dem Gegner nicht mit, dann triffst du ihn unvorbereitet und je kürzer der Kampf ist, desto besser für ihn.

Nein. Das Gericht würde ja garnicht mitbekommen das du im Verein bist. Ich habe mal gehört das man den Angreifer warnen muss aber ob das stimmt, weiß ich nicht. In der Praxis wäre sowas auch manchmal schwierig wenn er dir unerwartet eine rein haut oder so.

ich habe mal gehört, dass du im verteidigungsfall trotzdem probleme bekommen könntest, falls du übertriebene härte anwenden würdest. was beim nicht-vereinskämpfer vielleicht durchgegangen wäre. bin mir aber auch nicht sicher, ob das stimmt. solltest du der angreifer sein, habe ich ebenfalls was aufgeschnappt. auch hier keine gewähr für dei richtigkeit: deine fähigkeiten als kämpfer könnten wie eine waffe gewertet werden, was zu verschärfung der anklage führen kann. klingt für mich aber etwas fantasievoll.

nein gibt es nicht.

Ich denke, das einzige, was zählt ist dein Gewissen.