Schlägerei - Anzeige - Ablauf?

9 Antworten

Er bekommt nen Anruf oder einen Besuch von der Polizei und wird dann zur Vernehmung aufs Revier geladen. Wenn dann alle Aussagen aufgenommen wurden, geht das ganze an die Staatsanwaltschaft. Anschließend bekommt dein Kollege dann per Post eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung.

Anschließend bekommt dein Kollege dann per Post eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung.

Oder auch nicht. Der Staatsanwalt könnte ja auch entscheiden keine Anklage zu erheben, z. Bspl. Mangels ausreichender Beweise

das läuft immer unterschiedlich ab.... aber ärger wird er auf jedenfall bekommen...

Guten Abend,

ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten:

I. Der mutmaßliche Täter wird eine einzige gem. § 223 StGB erhalten haben, sofern es sich um eine einfache Körperverletzung handelte. Anderenfalls ist auch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht zu ziehen, die nach dem StGB gesondert und härter bestraft wird, und zwar mit einer Mindestfreiheitsstrafe.

Zum einen gibt es die strafrechtlichen Aspekte. Die Polizei ermittelt gegen den Täter, der die Möglichkeit auf rechtliches Gehör bekommt. Ich empfehle dringend, keine Aussage bei der Polizei zu machen, sondern einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu beauftragen und Akteneinsicht zu beantragen. Eine Aussage bei der Polizei kann (meist) falsch sein.

Die Staatsanwaltschaft hat dann zu entscheiden, ob Sie Anklage erhebt, das Verfahren (auch gegen Auflagen) einstellt oder einen Strafbefehl bei Gericht beantragt. Wichtig ist auch, wie alt der Täter ist. Ist er unter 21, hat der Jugendrichter sich mit der Sache zu beschäftigen.

Die anderen Sache ist der zivilrechtliche Aspekt, Sie sollten dringend einen Rechtsanwalt aufsuchen, hier geht es um Schmerzensgeld, was schnell in die Höhe gehen kann. Pauschal kann Ihnen keine Antwort gegeben werden, antworten Sie nie auf Briefe des Geschädigten, nie auf Briefe der Polizei, und folgen Sie nur Schreiben der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.

Bitte schalten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt ein, Sie können ihn unter bestimmten Aspekten vom Staat bezahlt bekommen, siehe vglw. § 140 ff. StPO.

Mit freundlichen Grüßen

Danke! =)

@Schmonse

Bitte. Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie mich einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

woher weisst du das so gut bist du anwalt oder hattest du schon 20 anzeigen :b

@trickrollerPRO

Meine Klassifikation ist hier nicht relevant. Und nein, 20 Anzeigen hatte ich auch nicht. Eigenwerbung, auch im Sinne des Berufs, ist auf dieser Plattform nicht erlaubt!

Mit freundlichen Grüßen

Warum wird denn "Sie" benutzt? Wir sind hier locker und nicht formal!

@step432

Jedem das seine. Ich bin, und bleibe formal. Damit bin ich in meinem Leben immer gut gefahren.

Mit freundlichen Grüßen

@ZackZackMainz

Ich empfehle Mimikry.

Hochachtungsvoll step432

es ist letzten Dienstag passiert vor einer Woche

Wenn er angezeigt wurde,dann gibt es vermutlich bald einen Brief von der Polizei mit einer Vorladung.

Nix Schlimmes(eigentlich).Er muss nur erzählen,was passiert ist.

Briefe vom Anwalt gibt es normal erst,wenn Schmerzensgeld gefordert wurde und wenn sonst eine Forderung gestellt wurde.Da sind Anwälte flexibel.

Schmerzensgeld kann aber erst nach einer Verurteilung gefordert werden.

okay schonmal hilfreiche antwort! :D weisst du zufällig nach wie vielen tagen/wochen der brief kommt, wenn er dich gleich am nächsten tag angezeigt hat?

@Schmonse

Nein,laß dich überraschen.Kann aber mitunter dauern.

Wenn du dir keiner Schuld bewußt bist,dann kannst auch ganz offensiv selber zur Polizei gehen.Aber nur,wenn du sicher unschuldig bist;-)Bzw,dein Freund.

Ich hatte mal eine Frau angezeigt,die bei einem Unfall gelogen hat.Da stand der Polizist allerdings am nächsten WE vor der Tür um Druck zu machen.

Im Prinzip ist es aber egal.Entweder man steht zu seiner Tat oder man hält den Mund und fragt rechtzeitig den Anwalt.

Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Aspekt, meist wird ohne Verhandlung aufgefordert, anschließend geklagt!

@ZackZackMainz

Jupp,aber ohne Urteil nix Schmerzensgeld.