Darf man auf Landstraßen und Bundesstraßen rechts ranfahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
darf man auf Landstraßen und Bundesstraßen am rechten Fahrbahnrand halten/parken?

Rein theoretisch zunächst einmal ja, in der Praxis jedoch so gut wie nie.

Es gelten zwei wesentliche, wichtige Regelungen:

§ 12 Abs. 3 Nr. 8 Buchstabe a) StVO “das Parken unzulässig ist, soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist: Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften…”

Da fast alle Bundes - und Kreisstraßen Vorfahrtstraßen sind, ist dadurch auch automatisch auf voller Länger grundsätzlich immer ein Parkverbot angeordnet.

Zweitens gibt es eine Vorschrift zur verbliebenen freien Fahrbahnbreite:

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO verbietet das Halten (und somit erst recht auch das Parken) an engen Straßenstellen verboten mit weniger als 3,05 m verbleinender Durchfahrtsbreite.

Dies betrifft vor allem sehr viele kleinere Kreisstraßen, auch gerade solche, die keine Vorfahrtsstraßen sind. Parken für nahegelegene Erholungsgebiete, Baggersee oder dergleichen scheitern oft an dieser Regelung.

Grünstreifen, die nicht als Parkstreifen ausgewiesen sind, dürfen ohnehin nicht zum Parken benutzt werden.

Wie oft willst du diese Fragestellung denn noch wiederholen?
An Landstraßen darfst du nur dann rechts parken, wenn du nicht mehr auf der Fahrbahn stehst - nicht einmal mit einem Rad! Ebenso schaut es auf Bundesstraßen aus.
Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen darfst du nicht einmal halten.
Ich hoffe, das reicht jetzt langsam selbst für dich ...