Darf man auf Landstraßen parken?

7 Antworten

Man darf auf jeder Straße rechts ranfahren und halten. Parken ist jedoch nicht erlaubt. Zu empfehlen ist natürlich, weit genug rechts ranzufahren!

Parken ist jedoch nicht erlaubt.

Und wo steht das?^^ Bitte genauen Wortlaut und Quelle angeben. ;)

@Eichbaum1963

Das lernt man bei uns in der Fahrschule. Sehr wahrscheinlich sind diese Gesetze allerdings von Land zu Land verschieden. Anscheinend kennen Sie sich da besser aus.

@buerosessel

Najaa... Sorry, aber wenn jemand DAS so in einer Fahrschule lernt, sollte das besser ne Baumschule werden... :D

Man darf auf jeder Straße rechts ranfahren und halten

Jein, jedenfalls nicht, wenn dies durch Zeichen 283 (Absolutes Halteverbot) untersagt wird - ebenso dann nicht, wenn zwischen haltendem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 "durchgezogene" Linie in Fahrbahnmitte) nicht mindestens 3,05 m Platz verbleiben.

Und auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erst recht nicht. ;)

Parken ist jedoch nicht erlaubt.

Doch, auch außerorts ist dies durchaus erlaubt - sofern es sich bei der Straße nicht um eine Vorfahrtstraße (Zeichen 306) handelt. Dort müsste rechts der Fahrbahnbegrenzung geparkt werden.

Ist auf Straßen außerorts ein Seitenstreifen vorhanden, muss dort geparkt (und auch gehalten werden) - logischerweise gilt dies nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. ;)

Interessant, wieviele hier mal wieder generell mit "Nein" antworten und damit doch voll daneben liegen. :D

Handelt es sich dabei um eine Vorfahrtstraße (Zeichen 306) so darf dort außerorts nicht auf der Fahrbahn geparkt werden.

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat306.htm

Was wiederum heißt, dass auf anderen Straßen ohne Zeichen 306 also auch außerorts auf der Fahrbahn geparkt werden darf. Ob das aber immer sinnvoll ist, seht auf einem anderen Blatt. ;)

Aber dazu auch Zeichen 295 als Fahrbahnbegrenzung(slinie):
"Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden
Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen
oder Sonderweg vorhanden ist."

Bezüglich parken gilt dies natürlich nicht für Kraftfahrstraßen (klar, auf Autobahnen sowieso - aber wer das als FE-Inhaber nicht weiß, gehört eingetütet. :D)

Ansonsten ist es egal, ob Bundes-, Land- oder Kreisstraße - wenn die eine Vorfahrtstraße sind, darf auf der Fahrbahn nicht geparkt werden, sondern nur rechts von der Fahrbahnbegrenzungslinie.

dem kann man nix mehr hinzufügen

Im Grunde hast du Recht ,aber die  Frage auf der Landstraße ist NEIN.

@Bley1914

aber die  Frage auf der Landstraße ist NEIN.

Rechtsgrundlage dafür?

Wirds wohl keine geben^^ - du irrst dich da - so pauschal stimmt das nämlich nicht. Dazu müsste die Landstraße eine Vorfahrtstraße sein (mit Zeichen 306) oder über einen Seitenstreifen verfügen.

Landstraße bedeutet auch nur, dass für diese Straße das (Bundes)Land zuständig ist.

@Bley1914

Bley1914, DU bist gehörig auf dem Holzweg. Suche mal den entsprechenden Abschnitt in der StVO. Den gibt es nämlich nicht.

Das Parkverbot auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ergibt sich aus der Regelung des Zeichen 306 (sofern nicht noch andere Vorschriften betroffen sind). Es kommt also nur darauf an, ob auf deiner Landstraße das Zeichen 306 aufgestellt ist. Fehlt es, darfst du parken, ist es vorhanden, gilt Parkverbot. Hierbei ist es grundsätzlich egal, um welchen Straßentyp es sich hierbei handelt (Kreis-/ Landes- oder Bundesstraßen).

nein. da dort 100 kmh (im normalfall) erlaubt ist, ist es auch nicht zu empfehlen. rechnet ja keiner damit, dass dort einer steht

Auf Vorfahrtstraßen ist außerhalb geschlossener Ortschaften das Parken laut StVO verboten. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.