Straßenverkehrsordnung Halten und Parken, Bußgeld Parken Unbefestige Fläche

Parkplatz - (Straßenverkehr, Verkehrsrecht, parken)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau doch mal nach im § 2, Abs. 1, Satz 1. "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen." Auch das Parken fällt unter "benutzen". In Deinem Fall handelt es sich offensichtlich um ein Privatgrundstück, das der Eigentümer scheinbar selbst als Parkplatz benutzt und auch darf.

Meiner Meinung nach ist die Fläche zum Parken gedacht. Aber unter Vorbehalt, da so ein kleiner Bildausschnitt auch trügen kann. Falles es nicht erlaubt ist, spielt es aber keine Rolle, daß es Nacht war.

Die gezeigte Parkfläche ist kein Parkstreifen im rechtlichen Sinne. Parkstreifen werden parallel zur Fahrbahn angelegt. Auch weißt die befestigte Fläche keinerlei Markierung auf, die auf eine Stellfläche hinweisen könnte. Du kannst deshalb das von dir genannte Urteil nicht anwenden.