Parken und Halten im Seitenstreifen

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Ja, nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf der Seitenstreifen nicht befahren werden - dort nur im Pannenfalle.

Aber auf allen anderen Straßen darf nicht auf der Fahrbahn geparkt werden, wenn ein Seitenstreifen vorhanden ist. Auf Vorfahrtstraßen darf außerorts niemals auf der Fahrbahn geparkt werden - auch wenn gar kein Seitenstreifen vorhanden ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html (Absatz 4)

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. ...

Vielen Dank für den Stern. ;)

Grundsätzlich gilt (aus der StVO):

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Seitenstreifen dürfen also grundsätzlich nicht befahren werden, da sie nicht Bestandteil der Fahrbahn sind.

Ausnahmen hiervon sind für spezielle Fälle durch weitere Vorschriften besonders geregelt, dazu gehört die von Eichbaum zitierte Vorschrift, aber auch z.B. diese (aus Anlage 2 zur StVO: "Vorschriftzeichen"; zu Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung ("durchgehende Linie") ):

Ge- oder Verbot
1.
a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
b) Trennt die durchgehende Linie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren.
c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.

Bei Kraftfahrzeugsstraßen oder Autobahnen handelt es sich um den "Pannenstreifen" und der darf nur im Notfall benutz werden. Hier gelten nur technische defekte wie kaputte Reifen oder Ausfall des Motors wo man wirklich nicht mehr weiter fahren kann oder medizinische Notfälle wie Schwächeanfall. Dringende Termine o.ä. sind keine Notfälle die zum befahren des Streifens berechtigen! Das darf man nur im Stau um die Rettungsgasse frei zu machen!

Auf einer Bundesstraße wo man diese Streifen auch oft findet handelt es sich um "Multifunktionsstreifen". Hier darf man drauf fahren (erleichtern des Überholvorganges von Traktoren), aber auch anhalten (Handygespräch führen) und parken (in den Wald gehen).

Man sieht dort parkende Autos eigentlich nur bei Großveranstaltungen, haltende Autos auch selten weil die meisten lieber einfach wärend der Fahrt was essen oder telefonieren statt mal anzuhalten wie es eigentlich sein sollte.

Was man aber durchaus öfters sieht sind geparkte LKW deren Fahrer ihre Ruhepause einhalten, die stehen allerdings bevorzugt unter Brücken.

Da eine Bundesstraße i. d. R. Vorfahrtstraße ist, darf man dort außerorts nicht parken!

StVO, Anlage 3 Richtzeichen, Zeichen 306 Vorfahrtstraße:

"Ge- oder Verbot

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken."

so ist es - Außnahme: grundsätzlich Autobahnen und Kraftfahrstraßen, es sei denn Verkehrszeichen besagen etwas anderes...