Nach § 12 Absatz 6 StVO ist platzsparend zu parken, aber welcher (Rangier-)Abstand zwischen den Fahrzeugen und zum Fahrbahnrand/zur Bordsteinkante ist Pflicht?

4 Antworten

Das Auto darf nicht weiter als 30 cm vom Bordstein abstehen. Es kann aber press dran stehen, also Gummi an Kante. Da gibt es keinen Mindestabstand. Und zwischen den Fahrzeugen sowieso nicht.

Redgirlreloadet  09.08.2016, 21:24

den sollte es aber geben......ich könnte jedes mal kotzen wenn jemand 10 cm hinter meiner heckschürze steht

bastidunkel  09.08.2016, 21:28
@Redgirlreloadet

Ist aber nicht in der StVO festgelegt. 

Redgirlreloadet  09.08.2016, 21:32
@bastidunkel

Kratzer wegen nicht angemessenen Rangier  abstand an andern Auto die ich am ende auch noch bezahlen darf sind es aber auch nicht......und ich habs schon mehrfach erlebt das mir jemand fast an den schürzen klebte beim Parken, eigentlich müßte man die polizei rufen das man den abschlepper rufen kann (den man ohne polizei auch selber zahlen darf)

Die Definitionen ergeben sich aus der Rechtsprechung:

Platzsparend parkt, wer den Abstand nach vorn, hinten und u.U. seitlich je nach Sachlage so gering wie möglich hält (Dü VM 73 78)

Bei durchschnittlichen Verhältnissen ist deshalb die Einhaltung eines geringen, verkehrstechnisch bedingten Abstandes der Fahrzeugräder zum Bordstein unbedenklich (Rüth/Berr-/Berz, Rand-Nr. 94). Dieser Abstand darf aber nicht größer als etwa 20 bis 30 cm sein (Booß, Anm. 5; Bouska, DAR 1972, 253/256, Böhringer, DNP 1995, 531)

Zum Bordsteinrand ca 30 cm oder etwas weniger und zum vorderen Wagen so das du noch sein Nummernschild sehen kannst...

Der Mindestabstand (zumindest zu anderen Fahrzeugen) beträgt meiner Information nach 30 Zentimeter.

bastidunkel  09.08.2016, 21:28

ne, zur Bordsteinkante und eben NICHT zu anderen Fahrzeugen!