160 Basis Job und Hartz4

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Hier hat jemand geschrieben dass das Jobcenter ja immerhin 28 Eus davon bekommen würde aber das stimmt so nicht, denn du hast ja geschrieben das du eine Pauschale hast also eine Pauschale über 160 Eus und die hast du mit 135 Eus Verdienst ja nicht voll ausgekleidet und das bedeutet nichts anderes als das du rückwirkend noch 25 Eus bekommst, weil dir das Jobcenter die 60 Eus vom Bezug von vornherein abzieht, da die ja denken dass du das Minimum immer verdienst. Und da das nicht der Fall ist, müssen sie dir das was sie vorher einbehalten hatten, noch rückwirkend auszahlen!

Und zu deiner Frage, das ist nur ein Minijob von dem du ohnehin 100 Eus dazuverdienen kannst ohne das es dir angerechnet wird und wie oben schon erwähnt ist der Aufwand für das Jobcenter enorm da sie jeden Monat aufs Neue prüfen und ggf. berechnen müssen was du verdient hast und am Ende, dir sogar noch Geld erstatten. Generell freut sich das Jobcenter, wenn man einen Teil der Leistung selbst verdient aber wenn die Zustände dort für dich unhaltbar sind dann können sie gar nichts machen, selbst wenn das ein Job wäre wo du 450 Eus verdienst, denn mit oder ohne Job, du bist ja immer noch im Bezug und fällst da auch so schnell nicht raus.

Anders wäre es wenn du Arbeitnehmer wärst und dann ohne triftigen Grund kündigst, denn dann würde dich eine Sperrzeit erwarten bevor du ALG 1 beziehen darfst. Hast du aber tatsächlich einen 450 Eus Job, musst du, wenn du den kündigst, die Gründe die dich zur Kündigung bewogen näher angeben, da du mit diesem Job ja einen Großteil des Bezugs reduziert hast und die das natürlich gerne weiterhin sehen würden und sich eine Begründung wie keinen Bock mehr gehabt wirklich nicht ausreicht. Dabei ist es auch ganz egal ob du dir den Job selbst gesucht hast oder sie ihn dir vermittelt hatten.

In jedem Fall ist es schlau, falls du wirklich den Job kündigst, das beim Jobcenter zu melden (es reicht es der Leistungsabteilung mitzuteilen mit einer Kopie der Kündigungsbestätigung oder dem Kündigungsschreiben - eine Kündigung muss nämlich immer schriftlich erfolgen). Als Kündigungsgrund kannst du entweder schreiben das du dich dort entweder gemobbt fühltest oder noch besser das die Arbeit unzumutbar war (hattest z. B. seit Wochen mehr Arbeit zugewiesen bekommen wodurch du jedesmal erheblich länger arbeiten musstest - z. B. bis zu 30 Minuten täglich - ohne das dir diese Mehrarbeit jedoch bezahlt wurde) das ist ein triftiger Grund und in der Regel prüfen die sowas auch nicht nach.

Das kannst du wie gesagt als Kündigungsgrund angeben aber noch besser ist eine Kündigungsbestätigung seitens des Arbeitgebers.

Mit Sanktionen oder einfach gesagt Strafen musst du nicht rechnen. Sanktionen erhält man nur, wenn man sich z. B. wiederholt zu Terminen nicht einfindet oder zumutbare Jobangebote ausschlägt. Du hast aber einen Job und den hast du jetzt vor hinzuschmeißen, weil dort nicht alles so perfekt läuft. Im Grunde begrüßen sie das, weil du da ja nur ein bisschen über dem Freibetrag verdienst und das stört die auf Dauer viel mehr.

Übrigens ist dein Sachbearbeiter nur über die Aufnahme eines Jobs oder Nebenjobs informiert, nicht über die Kündigung da er/sie mit der Berechnung, also dem finanziellen Teil nichts zu tun hat. D. h. Kenntnis davon erlangt er/sie erst dadurch wenn du es angibst.

Was man aber generell beachten muss ist aber dass Termine die vor dem 21. eines Monats stattfinden unbedingt einzuhalten sind, denn erscheint man nicht zu dem Termin geht eine Meldung an die Hauptselle in Nürnberg von der das Geld angewiesen und bei einem Fehlverhalten eventuell gesperrt oder zumindest ein Teilbetrag einbehalten wird. Das passiert deshalb so früh, weil die ja Millionen Hartz4 Bezieher verwalten und kurz vor Monatsende würden die das nicht alles auf einmal überweisen können so das es rechtzeitig am 1. auf dem Konto ist. Bei der ganzen Sache gehen die Alphabethisch vor, weswegen bei Leuten bis etwa K oft das Geld vor dem 1. auf dem Konto ist. Das aber nur mal so als Tipp am Rande.

Wenn du deine wichtigen Gründe für deine Eigenkündigung nicht belegen kannst,dann würde ich mir zuvor eine neue Beschäftigung suchen,bevor du dir eine Sanktion einfängst,denn da sind sie schnell,auch wenn es sich hier nur um ein paar Euro handeln würde,die das Jobcenter einsparen würde !

Denn bei 135 € Einkommen,blieben nach Abzug der 100 € Grundfreibetrag,nur noch 35 € ( bis 1000 € Brutto ) übrig,die über diesen 100 € Grundfreibetrag liegen würden und davon hättest du noch mal 20 % Freibetrag,also noch mal 7 € dazu.

Es blieben dann ja nur 28 € anrechenbares Einkommen übrig,was eingespart werden würde,aber hier zählt der geringe Betrag nicht,nur deine Gründe für deine Eigenkündigung und wenn die nicht belegbar sind,wirst du 3 Monate sanktioniert.

Wie hoch diese ausfallen würde,kommt darauf an,wie alt du bist und ob es innerhalb eines Jahres schon einmal Sanktionen gab.

Denn unter 25,gibt es in der Regel gleich beim ersten Verstoß dieser Art,eine 100 % Sanktion.

Ist man min.25,dann würde es in der Regel 30 % Sanktion geben,wenn es die erste innerhalb eines Jahres wäre,sonst werden die bereits verhängten Sanktionen dazu addiert.

Sehr schön und gut erklärt....lg blümche

@blumenFee47

Geringfügige Beschäftigungen geben i.d.R. auch keine Sanktionen, wenn man sie kündigt.

@mzkrevin

Im SGB - ll auf jeden Fall,da kommt es nicht auf die Höhe des erzielten Einkommens an,sondern nur,ob es einen wichtigen Grund für die Kündigung gab,denn somit hat man seine Bedürftigkeit schon wieder erhöht !

Eine Ausnahme wird es hier sicher auch gaben,wenn man laut Vertrag nie mehr als 100 € pro Monat verdient,weil man z. B. Zeitschriften / Zeitungen verteilt und nicht mehr zusammen kommt.

Denn bis zu 100 € ( Grundfreibetrag ) würde das Jobcenter keine Leistungen einsparen und somit würde man auch seine Bedürftigkeit nicht verschlechtert haben.

Sollte man dennoch eine Sanktion bekommen,hat man bei einem Widerspruch oder einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht gute Chancen,dass das Jobcenter diese Sanktion zurück nehmen muss.

Da rufe lieber am Montag bei deinem Job.Center an.

Die sagen dir dann schon wie du dich in deinem Fall verhalten sollst.

VG pw

Dem schließe ich mich an lieber Peter.....vielleicht wissen diese dann auch direkt schon eine neue Stelle zu vermitteln...damit der Lebensstandard bleibt....lg blümche