Muss ich dem Vermieter sagen warum ich Hartz 4 beziehe, muss ich wahrheitsgemäß antworten?

11 Antworten

Warum willst Du das überhaupt dem Vermieter auf die Nase binden? Es geht ihn doch nichts an.

Normalerweise bekommt Du die Miete vom Jobcenter überwiesen, und Du überweist sie dem Vermieter - am besten per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung. - Und jährliche Abrechnungen vom Vermieter regelst Du auch selbstständig mit dem Jobcenter.

Wenn es zwischen Euch aber doch zu diesem Thema kommt, sag doch einfach, Du möchtest darüber nicht reden, oder: "Ich bin arbeitssuchend."

Und: Nein, Du musst mit ihm nicht darüber reden, denn - wie gesagt - das geht ihn nichts an. Ihn hat nur zu interessieren, dass er seine Miete bekommt.

Das ist unzutreffend, siehe den Kommentar unter meiner Antwort.

@ArminSchmitz

@FckTheSystem - nochmal sorry! 

@ArminSchmitz - danke    ‹(•ﮟ•)›

Eigentlich geht das den Vermieter ja nichts an.

Aber die Bonitätsprüfung ist legitim. Wenn du da bewusst falsche Angaben machst, ist das Vertrauensverhältnis gestört. Das könnte später zu einem Kündigungsgrund werden.

Wenn du dich weigerst, die Auskunft zu erteilen, bekommst du die Wohnung nicht. Der Vermieter hat genügend andere Interessenten.

Dass Du H4 beziehst mußt Du dem Vermieter mitteilen. Das betrifft nämlich Deine Zahlungsfähigkeit und die muß wahrheitsgemäß dargestellt werden. Du selber bist nicht zahlungsfähig -ansonsten würde ja kein Anspruch auf H4 bestehen- und das darf dem Vermieter nicht verschwiegen werden.

Warum H4 bezogen wird, ergibt sich schon aus dem Gesetz. Insofern ist Deine Frage an sich kaum nachzuvollziehen.

Viel Glück bei der Wohnungssuche. Als H4-Empfänger wirst Du Mühe haben eine Wohnung zu finden für die das Jobcenter die Miete zu zahlen bereit ist.

Nein, Fragestellerin (FS) muss es dem Vermieter NICHT mitteilen. Ihn hat nur zu interessieren, dass er die Miete bekommt. Und die bekommt er von der FS, die die Miete vom Jobcenter auf ihr Konto überwiesen bekommt.

Es gehört zum Beispiel zum Datenschutz, dass das Jobcenter nicht von sich aus mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen darf - eben weil es ihn nichts angeht, wovon seine Mieterin lebt, solange die Miete gezahlt wird.

@cyracus

Da irrst Du! Vertragspartner ist NUR der Mieter und der ist als H4-Empfänger eben nicht zahlungsfähig. Diesen Umstand nicht zu offenbaren kann eine Strafanzeige wegen (Eingehungs-)Betrugs einbringen.

@ArminSchmitz

Um noch einen drauf zu setzen: Es ist immer der klassische Irrtum rechtsunkundiger Mietinteressenten zu meinen, ein Anspruch auf Sozialleistungen sei gleichwertig mit eigener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Daß dem nicht so ist erlebt der Vermieter spätestens bei Ende des Mietverhältnisses, wo dann noch ausstehende Mieten ebenso wenig übernommen werden wie Renovierungskosten. Manchmal gibt es auch vorher schon Ärger, wenn z.B. der Mieter Folgeanträge nicht rechtzeitig einreicht.

Folge unterlassener Information über die Inanspruchnahme von Sozialleistungen für die Mietzahlung kann im übrigen auch noch die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung sein.

@ArminSchmitz

Danke für Deine Korrektur. "Im Eifer des Gefechts" hatte ich überlesen, dass Fragestellerin auf Wohnungssuche ist und dass es sich um eine Neuvermietung handelt.

In meiner Antwort ging ich davon aus, dass die Wohnung bereits bewohnt wird, und dass es sich um einen überaus neugierigen Vermieter handelt.

@FchTheSystem - sorry!  ()

@cyracus

Kein Thema. Ich gebe Dir im übrigen auch insofern Recht, als daß bei einem bestehenden Mietverhältnis keine Informationspflicht besteht. Allerdings weiß ich aus meiner Praxis als Vermieter, daß man das ohnehin erfährt und zwar deswegen, weil die Jobcenter ihre Kunden verpflichten, Vermieterauskünfte über die Miethöhe vorzulegen. Manchmal sind die sogar jährlich erneut vorzulegen. Was das bei unveränderter Miethöhe für einen Sinn haben mag, kann nur der heilige St.Bürokratius sagen.

@ArminSchmitz

der heilige St.Bürokratius

()

Nein, die Frage nach dem Warum musst Du nicht beantworten.

Ich glaube aber nicht, dass Dein Vermieter danach fragen wird. Mach Dir keine Sorgen.

In der Regel fragen die nicht aber wenn sagst du einfach die Miete wird vom jobcenter übernommen dann wissen die Bescheid