Darf man ab 18 Jahre mit seiner Lehrerin schlafen?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 54%
Nein 46%

11 Antworten

Nein

nein, denn als schüler befindet man sich in einem abhängigkeitsverhältnis zur lehrerin. wenn das rauskommt, wird die lehrerin dafür bestraft, auch wenn beide angeben, die beziehung wäre einvernehmlich. es ist einfach grundsätzlich verboten.

lower10 
Fragesteller
 12.04.2011, 18:33

Schokolinda, aber wenn die beiden Privat miteinander schlafen ?   

Schokolinda  12.04.2011, 18:45
@lower10

öffentlich werden sie es wohl in den seltesten fällen tun ;)

wo kein kläger, da kein richter. d.h. wenn keiner davon erfährt, passiert nichts. aber wie schnell kommen gerüchte auf. oder einer der beiden verplappert sich.... eltern, die unerlaubt in tagebüchern lesen. die lehrerin muss ausserdem damit rechnen, dass der schüler es sich irgendwann anders überlegt. vielleicht fühlt er sich doch irgendwann ausgenutzt und zeigt die lehrerin selbst an.

lower10 
Fragesteller
 12.04.2011, 18:52
@Schokolinda

Ja öffentlich werden die bestimmt erwischt.

Aber warum ausgenutzt ? das ist sowieso ein schönes Erlebniss, und außerdem man sollte eigentlich dankbar sein dafür oder ?

Schokolinda  12.04.2011, 19:29
@lower10

das gleiche "argument" bringen viele, die andere sexuell nötigen. nötigung beinhaltet aber nicht unbedingt gewalt (schläge und drohung), sondern es reicht aus, wenn man angst haben muss, dass man etwas, das einem zusteht nicht bekommt. vielleicht wird sich der schüler erst (jahre) später darüber klar, dass er den sex nicht wirklich wollte, sondern mehr oder weniger aus angst gehandelt hat (also ausgenutzt wurde).

auch ist es nicht in ordnung, dass man etwas erkaufen kann, was nicht käuflich ist z.b. unverdient gute noten gegen sex.

es spielt dabei keine rolle, ob etwas davon zutrifft oder nicht. diese beziehung ist einfach verboten.

Nein

du darfst mit 18 mit EINER Lehrerin schlafen, aber nicht mit DEINER -> Abhängigkeitsverhältnis ...

 

Ja

Wenn sie das für richtig hält. Soll alles schon mal vorgekommen sein.

lower10 
Fragesteller
 12.04.2011, 18:30

almmichel also darf sie oder darf sie nicht ?

Klaro, wenn sie volljährig ist!?!?!?

lower10 
Fragesteller
 15.04.2011, 22:42

Dann bereite ich mich vor haha

Ja

warum sollte man nicht dürfen, sollte halt bloß nich schulintern (also im lehrerzimmer) sein sondern privat!

lower10 
Fragesteller
 12.04.2011, 18:31

Also wenn Privat ist, dann halt Normal oder ?

zerozero00  12.04.2011, 18:45
@lower10

klar, sollange sie nicht in ihrer funktion als deine Lehrerin tätig ist

 

noch ne frage wie bekommt man seine lehrerinn rum? das wär mal echt wissenswert!

lower10 
Fragesteller
 12.04.2011, 18:56
@zerozero00

zerzero00 da werde ich solche Frage stellen. Schauen wir mal was für ein Ergebnis rauskommt :)

zerozero00  12.04.2011, 20:03
@lower10

meld dich wenns klappt mit ner kurzen mail bei mir!