Darf ich vier berufliche Tätigkeiten gleichzeitig ausführen?

6 Antworten

Ja, unter den Voraussetzungen, dass Du

a) den Arbeitgeber (Vollzeitjob) entsprechend informierst

Ein Mitarbeiter muss den Arbeitgeber bei Aufnahme eines Nebenjobs darüber informieren. ... Folgende Informationen kann er verlangen: Stundenanzahl pro Woche, Arbeitszeit allgemein, Name des zusätzlichen Arbeitgebers, Art der Tätigkeit

b) das Arbeitsgesetz einhältst

Denn laut gesetzlicher Vorgabe dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – unabhängig davon, ob sie diese Zeit auf einen oder mehrere Jobs aufteilen.

und auch nicht gegen diese Punkte verstösst

Plant ein Arbeitnehmer die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung, ist dies daher grundsätzlich erlaubt, solange er gegen keinen der nachfolgenden Punkte verstößt: Arbeitszeitgesetz, Konkurrierende Tätigkeit, Beeinträchtigung der hauptberuflichen Tätigkeit, Nebenbeschäftigung berührt das Hauptarbeitsverhältnis negativ, Sozialversicherungsrechtliche Überschneidung ... Verstößt ein Mitarbeiter gegen die angeführten Punkte, hat der Arbeitgeber allerdings das Recht, Widerspruch gegen die Nebenbeschäftigung einzulegen, sie generell zu verbieten oder sogar Konsequenzen zu ergreifen.

und c) Dich in Deinen Ferien erholst (und sie nicht vollständig für die anderen Tätigkeiten nutzt)

Das Fortsetzen der Nebenbeschäftigung im  Urlaub ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollte der Arbeitnehmer dabei auf die Arbeitszeiten achten. Denn die vom Unternehmen bezahlte Auszeit vom Job dient der Erholung. Daher unterliegt die freie Gestaltung der Urlaubszeit gewissen Vorgaben. ... Nicht erlaubt ist es, den Urlaub dazu zu nutzen, den Großteil der Urlaubszeit in Arbeitszeit für ein anderes Unternehmen umzuwandeln oder andere ungewohnte und körperlich schwere Tätigkeiten gegen Bezahlung auszuführen. Denn laut Gesetz darf ein Arbeitnehmer im Urlaub keine Erwerbstätigkeit leisten, die dem Erholungszweck widerspricht.

und weitere Infos Nebenbeschäftigung: Das müssen Sie als Arbeitgeber wissen - Personio

Mir scheint alle vier korrekt unter einen Hut zu bringen dürfte unter diesen Voraussetzungen (sehr) schwierig sein.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 07.01.2021, 01:21

Vielen Dank!

Wie ist das mit der Steuerfreiheit beim Minijob?

Und das mit den 48 h insgesamt wundert mich, da ein Nebengewerbe ja 20 h sein darf. Kombiniert mit einem Hauptjob (40h) wären das ja schon 60.

gschyd  07.01.2021, 01:49
@Brieftasche1982

Nein, die 20h sind nicht in Bezug auf das Arbeitsgesetz sondern die Krankenkasse:

Wenn Sie hauptberuflich bei einem Arbeitgeber angestellt sind, wird Ihre maximale Arbeitszeit im Nebengewerbe durch das Arbeitszeitgesetz bestimmt. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen eine Nebentätigkeit verbieten, die gegen diese Vorgaben verstößt:
- mehr als 8 Arbeitsstunden pro Tag (Hauptjob + Nebenjob)
- Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen den zwei Arbeitsstellen
- Arbeit an Sonn- und/oder Feiertagen ohne Ausgleich
Nebengewerbetreibende haben in der Krankenversicherung den Vorteil, dass sie zusätzlich zu ihrem Hauptgewerbe keine Beiträge bezahlen müssen. Dies ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn Sie nicht  mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihr Nebengewerbe tätig sind.

Wie viele Stunden darf im Nebengewerbe gearbeitet werden? (gruenderlexikon.de)

Betr. Steuern müsstest Du Dich selber schlau machen :)

Das ist grundsätzlich alles parallel möglich - die arbeitsrechtliche Höchstarbeitzeit gilt nur für 1 + 4 (Arbeitnehmer) - die Zeiten der selbständigen Tätigkeiten zählen nicht mit.

Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen - also 2 + 3; umsatzsteuerfreie Umsätze sind nicht zu berücksichtigen.

Der Minijob bleibt steuerfrei für Dich, wenn er mit Pauschalbesteuerung ausgeübt wird - wird er mit Steuermerkmalen ausgeübt, muß er versteuert werden - dann erhält enweder der Hauptjob oder der Minijob Steuerklasse VI - man sollte dann darauf achten, daß der ArbG den Minijob als "Nebenarbeitgeber" anmeldet, damit dieser Job die Steuerklasse VI erhält.

PeterSaubert  08.01.2021, 16:14

Gute Antwort.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 08.01.2021, 22:07

Danke!

zur der Zusammenfassung von 2 und 3: Ich möchte handeln (2) und Nachhilfe als Freiberufler geben(3).

DerSchopenhauer  10.01.2021, 18:05
@Brieftasche1982

Ja - da wird umsatzsteuerlich als ein Unternehmen betrachtet - einkommensteuerrechtlich sind das zwei unterschiedliche Einkunftsarten...

Brieftasche1982 
Fragesteller
 10.01.2021, 22:22
@DerSchopenhauer

Sehr interessant, dann bleibe ich also Umsatzsteuerfrei, solange das Gewerbe unter 22.000 Umsatz bleibt, egal wie viel ich als Freiberufler zusätzlich verdiene.

Weiß zwar nicht wann du essen und schlafen willst aber gut. Ist bei mir ja teilweise nicht anders.

Es spricht prinzipiell nix gegen

Solang du brav Steuern zahlst und immer um Erlaubnis fragst.

Wenn du die Erlaubnis hast ist das kein Problem, aber die Steuerfreiheit kannst du vergessen.....

Brieftasche1982 
Fragesteller
 07.01.2021, 01:20

Also geht ein Minijob 450 Euro steuerfrei nicht mehr?

Das meiste wurde ja bereits geschrieben, desshalb nur als zusätzlicher Hinweis:

ich denke, dass es ab dem 3. Job uneffizient wird.