Festbezug und nebenberufliche Tätigkeit - ist das noch Steuerfrei?
Hallo, ich arbeite mit einem Festbezug als Aushilfe ( 200€ im Monat) und könnte nun noch zusätzlich als Kursleiterin ( mit einer Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten nach §3 Nr. 26 EStG) Kurse geben. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden, nun bin ich mir unsicher ob ich dann noch Steuerfrei bin. Die Kurse wären nicht oft ( 2 oder 3) mal und sind auch nicht mit meiner Haupttätigkeit vergleichbar. Herzlichen Dank für Eure Antworten im voraus!
2 Antworten
Da Du weder von 200,- Euro als Aushilfe, noch von zusätzlichen Honoraren als Kursleiterin leben kannst, ist eine steuerliche Beurteilung mit einiger Sicherheit nur möglich, wenn man weis, wovon Du lebst udn wovon Deine Krankenkasse gezahlt wird.
Wenn Du z. B. verheiratet bist und in der Familienversicherung hast, dann sind die Annahmen richtig. Dein Minijob ist steuerfrei (pauschlalbesteuert) und aus den Honoraren bis zu 2.400,-. Aber Du könntest auch noch 11.600,- als Angestellte verdienen.
Aber wenn Du verheiratet bist, würden höhere Beträge eben in der gemeinsamen Erklärung angegeben werden müssen.
Falls du mit "Festbezug" einen Minijob meinst, dann darfst du beides gleichzeitig steuerfrei machen - solange der Minijob nicht mehr als 450 Euro im Monat und der AWE-Job nicht über 2400 Euro im Jahr bringt - allerdings nicht beim selben Arbeitgeber!