Wieviel darf man freiberuflich dazuverdienen ohne Steuern zu zahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nichts.

Steuerfrei - meinst du das wirklich????

alle Einkünfte sind anzugeben. Zusätzlich zu deinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gibst du die Gewinnermittlung ab.

Wenn du Rechnungen schreibst musst du diese angeben. Wenn du keine Rechnungen schreibst - Schwarzarbeit.

Vorteil bei selbstständiger Arbeit - auch neben Angestelltenverhältnis. PKW wird Betriebsvermögen,alle Reparaturen, Reifen, Wartungen etc. kannst du steuerlich absetzen. Alle Rechnungen hierfür, auch Benzin, aufheben und buchen. Fahrtenbuch führen oder 1% Regelung für privatfahrten (vom Neupreis des PKW`s) berücksichtigen.

Aufgrund deiner Fragestellung besser Termin beim Steuerberater machen. Der kann auch in Tabelle nachsehen und Steuerhöhe nennen.

Grundsätzlich solltest Du erst einmal mit Dir ausmachen, ob Du Umsatzsteuer geltend machen möchtest, oder nicht. Das bedeutet, das Du bei Deiner Rechnungslegung a: keine Umsatzsteuer ausweisen brauchst Nachteil b: Du kannst auch keine Umsatzsteuer geltend machen. Weiter: Bei Deiner Einkommensteuer am Jahresende wird Dein Einkommen + Nebentätigkeit zusammengerechnet und ergibt ein Gesamteinkommen. Daher ist es natürlich günstiger, dass Zweiteinkommen so weit wie möglich von den Erlösen herunterzurechnen. Bürobedarf, lfd. Kfz.-Kosten und, und, und. Es ist vieles ansetzbar um die Elöse zu schmälern. Im Übrigen sind Einkünfte aus Sozialer Tätigkeit nicht mit Umsatzsteuer ausgewiesen. (soweit mir bekannt) das bedeutet für Dich, das die von Dir bezahlte Umsatzsteuer komplett zurückerstattet werden kann. (Wenn Du Dich für USt. - Pflicht entscheidest)

Nating. Nichts. Du musst alles angeben beim Finanzamt und Versteuern. (Außer beim Nachbarschaftshilfe + Schwarzarbeit). So sind nun mal die Gesetze. Schwarzarbeit => steuerfrei, richtige Arbeit => zu versteuern! Ist doch ganz einfach, oder?

Das muss man versteuern! Folgende Ausnahmen (Freibetraege) gelten:

Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler 2.100,00 Euro p.A.

nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich 500,00 Euro p.A.

Vielleicht kommt die Antwort zu spät, falls der Verein gemeinnützig ist könntest du als Ehrenamtler bis zu 2100€ Aufwandsentschädigung im Jahr steuerfrei einnehmen, alles was darüber hinaus geht müstest du dann voll versteuern.