Müssen mein/e Ehepartner/in mit Vollzeitjob und ich als Honorarkraft (kein Minijob, nicht nebenberuflich) in eine andere Steuerklasse eingeteilt werden?

3 Antworten

Am Ende knalle die Peitsche ;)
Die Steuerklasse ist doch für die Vorauszahlung. Du musst doch als Freiberufler eh eine Steuererklärung machen. Dann zieht sich das doch wieder auseinander... Egal ob man erst viel oder wenig gezahlt hat. Am Ende wird dann eben abgerechnet

Für einen Freiberufler oder Gewerbetreibenden gibt es keine Steuerabzüge.

Daher hat der Ehepartner die Steuerklasse 3.

Wegen Deiner Einkünfte wird das Finanzamt Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festsetzen.

Wenn ihr verheiratet seid, ist das eigentlich egal.

Die Lohnsteuertabelle ist nur ein Hilfsmittel für den Arbeitgeber. Die tatsächliche Steuerschuld wird erst errechnet, wenn ihr im nächsten Jahr die ESt-Erklärung abgebt (das ist bei zwei verschiedenen Einkunftsarten obligatorisch)